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Artikel 1 - Zehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (10. FerReiseVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Juni 2013 FerReiseV § 1, § 6

Die Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2012 (BGBl. I S. 1300) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird in dem Klammerzusatz die Angabe „Zeichen 330" durch die Angabe „Zeichen 330.1" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird in der Tabelle in der Nummer 1 die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg".

2.
§ 6 wird gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 10. FerReiseVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. FerReiseVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
V. v. 19.06.2015 BGBl. I S. 1005
Artikel 1 11. FerReiseVÄndV
... 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juni 2013 (BGBl. I S. 1577) geändert worden ist, wird die Tabelle wie ...