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Artikel 1a - Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (4. EnEGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1a Änderung der Energieeinsparverordnung


Artikel 1a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juli 2013 EnEV § 10a, § 13, Anlage 4a

Die Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10a wie folgt gefasst:

„§ 10a (weggefallen)".

2.
§ 10a wird aufgehoben.

3.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „und sonstigen Wärmeerzeugersystemen" gestrichen.

b)
Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.

4.
In der Anlage 4a werden in der Überschrift die Wörter „und sonstigen Wärmeerzeugersystemen" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 1a Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1a 4. EnEGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. EnEGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
V. v. 18.11.2013 BGBl. I S. 3951
Artikel 1 2. EnEVÄndV Änderung der Energieeinsparverordnung
... Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) geändert worden ist, wird wie folgt ...