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Anlage 14 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste


Anlage 14 wird in 3 Vorschriften zitiert

14.1 Leistungsbild Tragwerksplanung

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben
oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Be-
nehmen mit dem Objektplaner
b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden
Planungsabsichten
c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
 
LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen
b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Be-
rücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der
Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskon-
zepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmög-
lichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbe-
dingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung
und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen kon-
struktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe,
Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktions-
raster und Gründungsart
d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und
anderen an der Planung fachlich Beteiligten über
die Genehmigungsfähigkeit
e) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der
Terminplanung
f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere
Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objekt-
bedingungen
- Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als
Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Grün-
dungsberatung
- Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher
tragender Teile
- Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung
der durch die Objektplanung integrierten Fachpla-
nungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichne-
rischer Darstellung
b) Überschlägige statische Berechnung und Bemes-
sung
c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven De-
tails und Hauptabmessungen des Tragwerks für
zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnit-
te, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Aufla-
ger- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im
Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und
der Holzmengen im Ingenieurholzbau
e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim
Erläuterungsbericht
f) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und an-
deren an der Planung fachlich Beteiligten über die
Genehmigungsfähigkeit
g) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der
Terminplanung
- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeig-
nete Berechnung wesentlich tragender Teile
- Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeig-
nete Berechnung der Gründung
- Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonder-
konstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruk-
tionsdetails
- Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des
Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungs-
teile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von
Ausführungsunterlagen durchgeführt wird
- Nachweise der Erdbebensicherung
h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit
der Kostenschätzung
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
 
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen
für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorge-
gebenen bauphysikalischen Anforderungen
b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen
Bauzuständen
c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder
Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerks-
abmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte
der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruk-
tionen in die Entwurfszeichnungen des Objektpla-
ners
d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerkspla-
nung zur Genehmigung
e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder
Eigenkontrolle
f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen
und Pläne
- Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit
erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur
(Heißbemessung)
- Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung
für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei
Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über
das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausge-
hen
- Zeichnungen mit statischen Positionen und den Trag-
werksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten,
den Verkehrslasten und der Art und Güte der Bau-
stoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur
Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle
von Positionsplänen
- Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Las-
tenklassen (MLC)
- Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken,
in denen das statische System von dem des Endzu-
stands abweicht
- Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehö-
rende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3
und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung
integrierten Fachplanungen
b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig
gestellten Ausführungspläne des Objektplaners
c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit
Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Be-
wehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktions-
pläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)
d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung
zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen
mit Stahlmengenermittlung
e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und
Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
- Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im
Stahl- und Holzbau
- Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau ein-
schließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbeton-
fertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten
- Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvor-
ganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spann-
betonbau
- Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der
Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des
Objektplaners bedürfen
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau,
der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen
im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungs-
planung und als Beitrag zur Mengenermittlung des
Objektplaners
b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruk-
tiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbin-
dungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung
als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als
Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Trag-
werks
- Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungspro-
gramm des Objektplaners*)
- Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kosten-
übersichten des Objektplaners
- Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses
des Tragwerks
*) diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leis-
tungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleis-
tungen dieser Leistungsphase
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
 - Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des
Objektplaners
- Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Neben-
angeboten
- Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder
anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheits-
preisen oder Pauschalangeboten
LPH 8 Objektüberwachung
 - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des
Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften
statischen Unterlagen
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum
Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Bau-
grubensicherungen
- Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf
der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswer-
tung der Güteprüfungen
- Betontechnologische Beratung
- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der
Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierun-
gen
LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
 - Baubegehung zur Feststellung und Überwachung
von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen


14.2 Objektliste Tragwerksplanung

Nachstehende Tragwerke können in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet werden:

Honorarzone
IIIIIIIVV
Bewertungsmerkmale zur Ermittlung der Honorarzone bei der Tragwerksplanung
- Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere einfache statisch
bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit
ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung
x    
- Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch bestimmte
ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbund-
konstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lasten
 x   
- Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige
statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen
Bauarten und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungen
  x  
- Tragwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv
schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Stand-
sicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berück-
sichtigen sind
   x 
- Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und kon-
struktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerke
    x
Stützwände, Verbau
- unverankerte Stützwände zur Abfangung von Geländesprüngen bis 2 m Höhe und
konstruktive Böschungssicherungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und
Geländeverhältnissen
x    
- Sicherung von Geländesprüngen bis 4 m Höhe ohne Rückverankerungen bei ein-
fachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen wie z. B. Stützwände,
Uferwände, Baugrubenverbauten
 x   
- Sicherung von Geländesprüngen ohne Rückverankerungen bei schwierigen Bau-
grund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen oder mit einfacher Rückveranke-
rung bei einfachen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen wie z. B.
Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbauten
  x  
- schwierige, verankerte Stützwände, Baugrubenverbauten oder Uferwände    x 
- Baugrubenverbauten mit ungewöhnlich schwierigen Randbedingungen     x
Gründung
- Flachgründungen einfacher Art  x   
- Flachgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, ebene und räum-
liche Pfahlgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad
  x  
- schwierige Flachgründungen, schwierige ebene und räumliche Pfahlgründungen,
besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungen
   x 
Mauerwerk
- Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne
Nachweis horizontaler Aussteifung
 x   
- Tragwerke mit Abfangung der tragenden beziehungsweise aussteifenden Wände   x  
- Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung (Ingenieurmauerwerk)    x 
Gewölbe
- einfache Gewölbe   x  
- schwierige Gewölbe und Gewölbereihen    x 
Deckenkonstruktionen, Flächentragwerke
- Deckenkonstruktionen mit einfachem Schwierigkeitsgrad, bei vorwiegend ruhen-
den Flächenlasten
 x   
- Deckenkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad   x  
- schiefwinklige Einfeldplatten    x 
- schiefwinklige Mehrfeldplatten     x
- schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Träger    x 
- schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger     x
- Trägerroste und orthotrope Platten mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad    x 
- schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Platten     x
- Flächentragwerke (Platten, Scheiben) mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad    x 
- schwierige Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen)     x
- einfache Faltwerke ohne Vorspannung    x 
Verbund-Konstruktionen
- einfache Verbundkonstruktionen ohne Berücksichtigung des Einflusses von
Kriechen und Schwinden
  x  
- Verbundkonstruktionen mittlerer Schwierigkeit    x 
- Verbundkonstruktionen mit Vorspannung durch Spannglieder oder andere
Maßnahmen
    x
Rahmen- und Skelettbauten
- ausgesteifte Skelettbauten   x  
- Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten,
bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer
Berechnungsverfahren erfordert
   x 
- einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Gesamt-
stabilitätsuntersuchungen
  x  
- Rahmentragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad    x 
- schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und Stabilitätsunter-
suchungen
    x
Räumliche Stabwerke
- räumliche Stabwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad    x 
- schwierige räumliche Stabwerke     x
Seilverspannte Konstruktionen
- einfache seilverspannte Konstruktionen    x 
- seilverspannte Konstruktionen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierig-
keitsgrad
    x
Konstruktionen mit Schwingungsbeanspruchung
- Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen    x 
- Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen mit durchschnittlichem bis sehr
hohem Schwierigkeitsgrad
    x
Besondere Berechnungsmethoden
- schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ord-
nung erfordern
   x 
- ungewöhnlich schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der
Theorie II. Ordnung erfordern
    x
- schwierige Tragwerke in neuen Bauarten     x
- Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modell-
statischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finiten Elementen beur-
teilt werden können
    x
- Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei der Schnitt-
kraftermittlung zu berücksichtigen ist
    x
Spannbeton
- einfache, äußerlich und innerlich statisch bestimmte und zwängungsfrei gelagerte
vorgespannte Konstruktionen
  x  
- vorgespannte Konstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad    x 
- vorgespannte Konstruktionen mit hohem bis sehr hohem Schwierigkeitsgrad     x
Trag-Gerüste
- einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für Ingenieurbauwerke  x   
- schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke    x 
- sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste für Ingenieur-
bauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüste
    x




 

Zitierungen von Anlage 14 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 14 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung
... die Bewertung der Leistungsphase 5 um bis zu 4 Prozent erhöht werden. (5) Anlage 14 Nummer 14.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 52 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Tragwerksplanungen (vom 01.01.2021)
... Für die in § 51 und der Anlage 14 Nummer 14.1 genannten Grundleistungen der Tragwerksplanungen sind die in der nachstehenden Honorartafel ... (2) Die Honorarzone wird nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der in Anlage 14 Nummer 14.2 dargestellten Bewertungsmerkmale ermittelt. (3) Sind für ein Tragwerk ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 51 und der Anlage 14 Nummer 14.1 aufgeführten Grundleistungen der Tragwerksplanungen sind in der folgenden Honorartafel ... Honorartafel festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 51 und der Anlage 14 Nummer 14.1 genannten Grundleistungen der Tragwerksplanungen sind die in der nachstehenden Honorartafel ...