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Anlage 15 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste


Anlage 15 wird in 3 Vorschriften zitiert

15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben
oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Be-
nehmen mit dem Objektplaner
b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Bera-
ten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur
technischen Erschließung
c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nut-
zungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und ein-
schränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und
andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und
wichtiger Beteiligter
- Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und
Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
- Datenerfassung, Analysen und Optimierungspro-
zesse im Bestand
- Durchführen von Verbrauchsmessungen
- Endoskopische Untersuchungen
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen
und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen
Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den
Planungsbeteiligten
b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören
zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und
maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von
alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nut-
zungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlich-
keitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur
Integration in die Objektplanung unter Berücksichti-
gung exemplarischer Details, Angaben zum Raum-
bedarf
c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzip-
schaltbildes für jede Anlage
d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergrei-
fenden Prozesse, Randbedingungen und Schnitt-
stellen, Mitwirken bei der Integration der technischen
Anlagen
e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmi-
gungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen
zur Infrastruktur
f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Ter-
minplanung
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
- Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise
Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung
aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten
Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
- Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung
Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
- Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausge-
wählte Anlage
- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen
und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Be-
darfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergie-
bedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platz-
bedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile;
Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem
mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaß-
stab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und
Strangschemata der Anlagen
Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und
Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungs-
bedingungen
d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere
Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener
Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die
Tragwerksplanung notwendigen Angaben über
Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen
von Schlitz- und Durchführungsplänen)
e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu be-
teiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und
Terminplanung
g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberech-
nung mit der Kostenschätzung
h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der
Ergebnisse
- Berechnung von Lebenszykluskosten
- Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die
ausgewählte Anlage
- Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
- Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brand-
schutzmatrix
- Fortschreiben des technischen Teils des Raumbu-
ches
- Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieur-
bauwerken nach Maschinenrichtlinie
- Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leis-
tungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
- Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Ge-
bäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und
Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen
oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf
Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei
Verhandlungen mit Behörden
b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunter-
lagen, Beschreibungen und Berechnungen
 
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage
der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufen-
weise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter
Beachtung der durch die Objektplanung integrierten
Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen
zur Auslegung der technischen Anlagen und Anla-
genteile
Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit
dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab
und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen
(keine Montage- oder Werkstattpläne)
Anpassen und Detaillieren der Funktions- und
Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funkti-
onslisten
Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem
Objektplaner und den übrigen Fachplanern
c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
d) Fortschreibung des Terminplans
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Trag-
werksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz-
und Durchbruchsplanung
- Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestell-
ten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenan-
schlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Bei-
spiel bei Produktionseinrichtungen)
- Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Bei-
spiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
- Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Auf-
wand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklun-
gen in hochinstallierten Bereichen
- Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den
Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann
vorliegenden Ausführungsplanung des Objektpla-
ners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausfüh-
rungsplanung an die ausführenden Unternehmen
f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werk-
stattpläne der ausführenden Unternehmen auf Über-
einstimmung mit der Ausführungsplanung
 
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstel-
len von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit
Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit
Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen,
einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage
bestehender Regelwerke
c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den
Leistungsbeschreibungen der anderen an der Pla-
nung fachlich Beteiligten
d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer
bepreisten Leistungsverzeichnisse
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer be-
preisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenbe-
rechnung
f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
- Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
- Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von
bestehenden Regelwerken abweichend
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a) Einholen von Angeboten
b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der
Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Wer-
ten der Angebote für zusätzliche oder geänderte
Leistungen der ausführenden Unternehmen und der
Angemessenheit der Preise
c) Führen von Bietergesprächen
d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den
vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und
der Kostenberechnung
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der
Dokumentation der Vergabeverfahren
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei
der Auftragserteilung
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich be-
gründeten Angeboten (Claimabwehr)
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Über-
einstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmi-
gung oder Zustimmung, den Verträgen mit den aus-
führenden Unternehmen, den Ausführungsunterla-
gen, den Montage- und Werkstattplänen, den ein-
schlägigen Vorschriften und den allgemein aner-
kannten Regeln der Technik
b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Be-
teiligten
c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des
Terminplans (Balkendiagramm)
d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter
oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und
der Angemessenheit der Preise
- Durchführen von Leistungsmessungen und Funkti-
onsprüfungen
- Werksabnahmen
- Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel
Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
- Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle
der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß
- Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
- Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen
(zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhand-
buch) oder computer-aided Facility Management-
Konzepte
- Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unter-
nehmen
g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher
Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leis-
tungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungs-
nachweise
h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsab-
rechnungen der ausführenden Unternehmen im
Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kosten-
anschlag
i) Kostenfeststellung
j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf
Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstel-
lung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von
Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme
daran
m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf
Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige
Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der
Ausführung
n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf
Mängelbeseitigung
o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
festgestellten Mängel
p) Systematische Zusammenstellung der Dokumenta-
tion, der zeichnerischen Darstellungen und rechne-
rischen Ergebnisse des Objekts
 
LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs-
fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten
Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf
Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich
notwendiger Begehungen
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf
der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen-
über den ausführenden Unternehmen
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistun-
gen
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der
Verjährungsfrist
- Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungs-
phase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchs-
messungen aller Medien
- Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung,
Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Sen-
kung des Medien- und Energieverbrauches


Anlage 15.2 Objektliste<br />
Honorarzone
IIIIII
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
- Anlagen mit kurzen einfachen Netzen x  
- Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen,
Trinkwasserzirkulationsanlagen, Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen
 x 
- Anlagen zur Reinigung, Entgiftung oder Neutralisation von Abwasser, Anlagen zur biologischen,
chemischen oder physikalischen Behandlung von Wasser, Anlagen mit besonderen hygienischen
Anforderungen oder neuen Techniken (zum Beispiel Kliniken, Alten- oder Pflegeeinrichtungen)
- Gasdruckreglerstationen, mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider
  x
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
- Einzelheizgeräte, Etagenheizung x  
- Gebäudeheizungsanlagen, mono- oder bivalente Systeme (zum Beispiel Solaranlage zur
Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen)
- Flächenheizungen
- Hausstationen
- verzweigte Netze
 x 
- Multivalente Systeme
- Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung, Dampfanlagen, Heißwasseranlagen, Deckenstrahl-
heizungen (zum Beispiel Sport- oder Industriehallen)
  x
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
- Einzelabluftanlagen x  
- Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen),
Druckbelüftung
 x 
- Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen
(zum Beispiel Heizen oder Kühlen), Teilklimaanlagen, Klimaanlagen
- Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität (zum Beispiel Operationsräume)
- Kühlanlagen, Kälteerzeugungsanlagen ohne Prozesskälteanlagen
- Hausstationen für Fernkälte, Rückkühlanlagen
  x
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen
- Niederspannungsanlagen mit bis zu zwei Verteilungsebenen ab Übergabe EVU einschließlich
Beleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterien
- Erdungsanlagen
x  
- Kompakt-Transformatorenstationen, Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale
Batterie- oder unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen)
- Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab Übergabe EVU einschließlich
Beleuchtungsanlagen
- zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Niederspannungsinstallationen einschließlich Bussystemen
- Blitzschutz- oder Erdungsanlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt
- Außenbeleuchtungsanlagen
 x 
- Hoch- oder Mittelspannungsanlagen, Transformatorenstationen, Eigenstromversorgungsanlagen
mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Notstromaggregate, Blockheizkraftwerke,
dynamische unterbrechungsfreie Stromversorgung)
- Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen oder mehr als 1.000 A Nennstrom
- Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen (zum Beispiel Lichtsimulationen
in aufwendigen Verfahren für Museen oder Sonderräume)
  x
- Blitzschutzanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel für Kliniken, Hochhäuser,
Rechenzentren)
  x
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen
- Einfache Fernmeldeinstallationen mit einzelnen Endgeräten x  
- Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt  x 
- Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen
(zum Beispiel Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Beschallungsanlagen von Sonderräumen,
Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze,
Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme)
  x
Anlagengruppe 6 Förderanlagen
- Einzelne Standardaufzüge, Kleingüteraufzüge, Hebebühnen x  
- Aufzugsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III erwähnt, Fahrtreppen oder Fahrsteige,
Krananlagen, Ladebrücken, Stetigförderanlagen
 x 
- Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen, Fassadenaufzüge, Transportanlagen mit
mehr als zwei Sende- oder Empfangsstellen
  x
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen
7.1. Nutzungsspezifische Anlagen
- Küchentechnische Geräte, zum Beispiel für Teeküchen x  
- Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Küchen mittlerer Größe, Aufwärmküchen,
Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung
(keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger Kälteanlagen
 x 
- Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen
einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte
für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen
  x
- Wäscherei- oder Reinigungsgeräte, zum Beispiel für Gemeinschaftswaschküchen x  
- Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons  x 
- Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel chemische oder physikalische Einrichtungen
für Großbetriebe
  x
- Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Einzelpraxen der Allgemeinmedizin x  
- Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Gruppenpraxen der Allgemeinmedizin
oder Einzelpraxen der Fachmedizin, Sanatorien, Pflegeeinrichtungen, Krankenhausabteilungen,
Laboreinrichtungen für Schulen
 x 
- Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder
Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe
  x
- Feuerlöschgeräte, zum Beispiel Handfeuerlöscher x  
- Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen  x 
- Feuerlöschanlagen, zum Beispiel selbsttätig auslösende Anlagen   x
- Entsorgungsanlagen, zum Beispiel Abwurfanlagen für Abfall oder Wäsche, x  
- Entsorgungsanlagen, zum Beispiel zentrale Entsorgungsanlagen für Wäsche oder Abfall, zentrale
Staubsauganlagen
  x
- Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel technische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen  x 
- Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel für Großbühnen   x
- Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder
Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum
  x
- Badetechnische Anlagen, zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, Wellenerzeugungsanlagen,
höhenverstellbare Zwischenböden
  x
- Prozesswärmeanlagen, Prozesskälteanlagen, Prozessluftanlagen, zum Beispiel Vakuumanlagen,
Prüfstände, Windkanäle, industrielle Ansauganlagen
  x
- Technische Anlagen für Tankstellen, Fahrzeugwaschanlagen   x
- Lagertechnische Anlagen, zum Beispiel Regalbediengeräte (mit zugehörigen Regalanlagen),
automatische Warentransportanlagen
  x
- Taumittelsprühanlagen oder Enteisungsanlagen  x 
- Stationäre Enteisungsanlagen für Großanlagen, zum Beispiel Flughäfen   x
7.2. Verfahrenstechnische Anlagen
- Einfache Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Belüftung, Enteisenung,
Entmanganung, chemische Entsäuerung, physikalische Entsäuerung)
 x 
- Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Membranfiltration,
Flockungsfiltration, Ozonierung, Entarsenierung, Entaluminierung, Denitrifikation)
  x
- Einfache Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel gemeinsame aerobe
Stabilisierung)
 x 
- Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel für mehrstufige Abwasser-
behandlungsanlagen)
  x
- Einfache Schlammbehandlungsanlagen (zum Beispiel Schlammabsetzanlagen mit
mechanischen Einrichtungen)
 x 
- Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung   x
- Einfache Technische Anlagen der Abwasserableitung  x 
- Technische Anlagen der Abwasserableitung   x
- Einfache Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung  x 
- Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung   x
- Einfache Regenwasserbehandlungsanlagen  x 
- Einfache Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen  x 
- Komplexe Technische Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen   x
- Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Gasen (zum Beispiel
Odorieranlage)
 x 
- Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen  x 
- Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen   x
- Einfache Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Kompostwerke, Anlagen zur
Konditionierung von Sonderabfällen, Hausmülldeponien oder Monodeponien für Sonderabfälle,
Anlagen für Untertagedeponien, Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden)
 x 
- Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Verbrennungsanlagen,
Pyrolyseanlagen, mehrfunktionale Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe)
  x
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
- Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit
anlagengruppenübergreifender Systemintegration
  x




 

Zitierungen von Anlage 15 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 15 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55 HOAI Leistungsbild Technische Ausrüstung
... der ausführenden Firmen nicht in Auftrag gegeben wird. (3) Anlage 15 Nummer 15.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 56 HOAI Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung (vom 01.01.2021)
... Für die in § 55 und der Anlage 15 Nummer 15.1 genannten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ... Anforderungen. (3) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 15 Nummer 15.2 zu berücksichtigen. (4) Werden Anlagen einer Gruppe verschiedenen Honorarzonen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... Honorartafel festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 55 und der Anlage 15 Nummer 15.1 genannten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ...