Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung (FAGuBHOÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Bundeshaushaltsordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2013 BHO § 96, § 97, § 99

Die Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 96 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Der Bundesrechnungshof kann Dritten durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewähren, wenn dieses abschließend festgestellt wurde. Gleiches gilt für Berichte, wenn diese abschließend vom Parlament beraten wurden. Zum Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens wird Zugang zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit geführten Akten nicht gewährt. Satz 3 gilt auch für die entsprechenden Akten bei den geprüften Stellen."

2.
Dem § 97 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Der Bundesrechnungshof veröffentlicht seine Bemerkungen außer in den Fällen des Absatzes 4 unverzüglich nach Zuleitung im Internet."

3.
Dem § 99 wird folgender Satz angefügt:

„Der Bundesrechnungshof veröffentlicht seine Berichte zu Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unverzüglich nach Zuleitung im Internet."



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FAGuBHOÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FAGuBHOÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 8 ZollVNeuOrgG Änderung sonstiger Bundesgesetze
... 3 der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2395) geändert worden ist, werden die Wörter ...