Auf Grund des §
5 Absatz 2 des
Bundesstatistikgesetzes, der durch Artikel 3 Absatz 18 Nummer 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1857) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
(1) Zur detaillierten Analyse von Migrations- und Arbeitsmarktintegrationsprozessen in Deutschland und zur Überprüfung der Fortschritte der im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans Integration" entwickelten Maßnahmen wird für das Jahr 2014 eine Erhebung als Bundesstatistik durchgeführt.
Erhebungseinheiten sind Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren und Haushalte.
Die Erteilung der Auskunft ist freiwillig.
Für die Festlegung der Stichproben, die Hilfsmerkmale, den Einsatz von Erhebungsbeauftragten sowie für die Trennung und Löschung von Erhebungs- und Hilfsmerkmalen gelten die §§
2,
5,
6 und
8 des
Mikrozensusgesetzes 2005.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Ursula von der Leyen