Eingangsformel - Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts (EnWVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 21a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 4, 7, 8 und 10 sowie

-
des § 21i Absatz 1 Nummer 7 sowie

-
des § 24 Satz 1 Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 4 und 6

des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), von denen § 21i Absatz 1 Nummer 7 durch Artikel 1 Nummer 27 des Gesetzes vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554) eingefügt und § 24 Satz 2 Nummer 4 durch Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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