§ 10 Festsetzung und Zahlung des Altersgelds und des Hinterbliebenenaltersgelds, Rückforderung, Durchführung, Altersgeldauskunft
(1) 1Die altersgeldfähigen Dienstbezüge und die altersgeldfähige Dienstzeit sind innerhalb von sechs Monaten nach der Entlassung festzusetzen. 2Die Festsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen.
(2) Die Leistungsgewährung, mit Ausnahme der Leistung nach
§ 9 Absatz 2, erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag.
(3)
1Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.
2Anträge, die innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen nach
§ 3 Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 gestellt werden, gelten als am Ersten des Monats gestellt, in dem diese Voraussetzungen vorlagen.
3Im Falle des
§ 3 Absatz 4 Satz 2 ist die Zahlung des Altersgelds nach Ablauf der jeweiligen Frist erneut zu beantragen.
(4) 1Das Alters- und das Hinterbliebenenaltersgeld sind für die gleichen Zeiträume zu zahlen wie die Dienstbezüge der Beamten des Bundes. 2Sie sind am Ende des Monats fällig, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats gezahlt. 3Altersgeld, Witwenaltersgeld und Waisenaltersgeld werden längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Berechtigte verstirbt.
Frühere Fassungen von § 10 AltGG
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interne Verweise§ 6 AltGG Altersgeldfähige Dienstzeit (vom 01.01.2025) ... nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Leistungsgewährung im Sinne des § 10 Absatz 2 und 3 gestellt werden kann. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur zu dem Teil ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Altersgeldzuständigkeitsanordnung (AltGZustAnO)A. v. 09.04.2018 BGBl. I S. 462; zuletzt geändert durch Artikel 67 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Zitat in folgenden NormenAltersgeldzuständigkeitsanordnung (AltGZustAnO)
A. v. 09.04.2018 BGBl. I S. 462; zuletzt geändert durch Artikel 67 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 AltGZustAnO Festsetzung der Leistungen nach dem Altersgeldgesetz (vom 01.01.2025) ... nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes oder nach § 63 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 2 ... 63 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes sowie die Zuständigkeit für die Erteilung von Altersgeldauskünften nach § 49 ... nach § 49 Absatz 10 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 7 Satz 1 des Altersgeldgesetzes oder nach § 63 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 3 ... § 63 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes wird auf die Service-Center der Generalzolldirektion (Service-Center) übertragen, soweit in ... Entzug des Altersgeldes nach § 62 Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes oder nach § 81 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 3 ... § 81 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes zu ...
§ 4 AltGZustAnO Versorgungslastenteilung (vom 01.01.2025) ... nach § 110 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes , insbesondere für die Erstattung und Geltendmachung von ...
§ 5 AltGZustAnO Besonderheiten für das Bundeskanzleramt ... nach § 49 Absatz 10 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 7 des Altersgeldgesetzes , 2. die Festsetzung der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der ... der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der altersgeldfähigen Dienstzeit nach § 10 Absatz 1 des Altersgeldgesetzes , 3. die erste Festsetzung des Altersgeldes nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des ... des Altersgeldes nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes sowie 4. die Entscheidung, ob von der Möglichkeit nach § 49 Absatz 6 des ... von der Möglichkeit nach § 49 Absatz 6 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes Gebrauch gemacht ...
§ 6 AltGZustAnO Besonderheiten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ... nach § 49 Absatz 10 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 7 des Altersgeldgesetzes , 2. die Festsetzung der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der ... der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der altersgeldfähigen Dienstzeit nach § 10 Absatz 1 des Altersgeldgesetzes sowie 3. die erste Festsetzung des Altersgeldes nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des ... des Altersgeldes nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes ...
§ 8 AltGZustAnO Besonderheiten für das Bundesministerium für Bildung und Forschung ... nach § 49 Absatz 10 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 7 des Altersgeldgesetzes , 2. die Festsetzung der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der ... der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der altersgeldfähigen Dienstzeit nach § 10 Absatz 1 des Altersgeldgesetzes sowie 3. die erste Festsetzung des Altersgeldes nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des ... des Altersgeldes nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes ...
§ 9 AltGZustAnO Besonderheiten für den Bundesrechnungshof ... nach § 49 Absatz 10 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 7 des Altersgeldgesetzes , 2. die Festsetzung der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der ... der altersgeldfähigen Dienstbezüge und der altersgeldfähigen Dienstzeit nach § 10 Absatz 1 des Altersgeldgesetzes sowie 3. die erste Festsetzung des Altersgeldes nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des ... des Altersgeldes nach § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes ...
Anlage AltGZustAnO ... Festsetzung nach § 10 Abs. 1 AltGG und Altersgeld- auskunft nach § 10 Abs. 7 AltGG ... nach § 10 Abs. 1 AltGG und Altersgeld- auskunft nach § 10 Abs. 7 AltGG Erste Festsetzung des Altersgeldes1 bzw. ... Auszahlung Rückforderung nach § 52 Abs. 2 BeamtVG i.V.m. § 10 Abs. 5 AltGG 4 Versorgungs- lastenteilung Versorgungs- ausgleich und ...
Bundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG)
Artikel 1 G. v. 14.09.1994 BGBl. I S. 2325; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3372
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 11 BesStMG Änderung des Altersgeldgesetzes ... nur innerhalb von zwölf Monaten nach der Leistungsgewährung im Sinne des § 10 Absatz 2 und 3 gestellt werden kann." angefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Beginn der Zahlung des Altersgelds nach § 10 Absatz 3 gestellt werden kann, 2. bei Anspruch auf eine Alterssicherungsleistung in Form eines ...
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 06.03.2015 BGBl. I S. 250
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
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