Artikel 3 - CRD IV-Umsetzungsgesetz (CRDIVUG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 AnlEntG § 1, § 3, § 4, § 13

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird das Wort „Einlagenkreditinstitute" durch die Wörter „CRR-Kreditinstitute" ersetzt und die Angabe „Abs." wird jeweils durch das Wort „Absatz" sowie die Angabe „Nr." jeweils durch das Wort „Nummer" ersetzt.

b)
In den Nummern 2 bis 4 wird jeweils die Angabe „Abs." durch das Wort „Absatz" und die Angabe „Nr." jeweils durch das Wort „Nummer" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Nummer 1" ersetzt und die Wörter „des Artikels 4 Nummer 5 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 1)" durch die Wörter „des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.6.2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1)" ersetzt.

3.
Dem § 4 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt:

„Für Konten, die auf den Namen einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern geführt werden, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Kontoinhaber gelten."

4.
In § 13 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Einlagenkreditinstituts" durch das Wort „CRR-Kreditinstituts" und die Angabe „Abs." wird durch das Wort „Absatz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 CRD IV-Umsetzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 CRDIVUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CRDIVUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 6 FiMaAnpG Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
... Anlegerentschädigungsgesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, werden die ...


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