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Artikel 4 - Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt (SchwHiAusbauG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Personenstandsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2014 PStV § 57

§ 57 der Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I S. 1122, 2440) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
dem Familiengericht, wenn

a)
das Kind nach dem Tod seines Vaters geboren ist,

b)
es sich um ein Findelkind oder um einen Minderjährigen handelt, dessen Personenstand nicht zu ermitteln ist, oder

c)
es sich um ein Kind aus einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes handelt,".

b)
In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

c)
Folgende Nummer 7 wird angefügt:

„7.
dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wenn das Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geboren wurde."

2.
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 5 wird angefügt:

„5.
dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wenn das Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geboren wurde."

3.
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 19 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
Folgende Nummer 20 wird angefügt:

„20.
Pseudonym der Mutter im Falle einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes."



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 SchwHiAusbauG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwHiAusbauG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 6 AsylVfGuaÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... 1 der Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458) geändert worden ist, wird wie folgt ...