Änderung Anlage 3 FkSolV vom 19.04.2017

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 11 CSR-RL-UG am 19. April 2017 und Änderungshistorie der FkSolV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 3 FkSolV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.04.2017 geltenden Fassung
Anlage 3 FkSolV n.F. (neue Fassung)
in der am 19.04.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 11 Abs. 7 G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 802

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1 Nummer 3) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Versicherungsgruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses vorliegt - Konsolidierte Berechnung Versicherungsunternehmen (FSKBV) -


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1 Nummer 3) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Versicherungsgruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses vorliegt - Konsolidierte Berechnung Versicherungsunternehmen (FSKBV) - *)


(Textabschnitt unverändert)

Meldevordruck - Konsolidierte Berechnung Versicherungsunternehmen (FSKBV) - (BGBl. I 2013 S. 3689)


Meldevordruck - Konsolidierte Berechnung Versicherungsunternehmen (FSKBV) - (BGBl. I 2013 S. 3690)


vorherige Änderung

 



---
*) Anm. d. Red.: In den Vordrucken nicht konsolidierte Änderungen:

- Artikel 11 Abs. 7 Nr. 2 G. v. 11. April 2017 (BGBl. I S. 802)

In Anlage 3 Position 004 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe '§ 315a HGB' durch die Angabe '§ 315e HGB' ersetzt.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed