Die
Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung vom
11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2637) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" und die Wörter „vorbehaltlich des Absatzes 2" werden gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- § 3 wird aufgehoben.
Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065