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Verordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung (RennwLottGZuStVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 19 Absatz 4 Satz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 RennwLottGZuStV § 1, § 3

Die Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2637) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" und die Wörter „vorbehaltlich des Absatzes 2" werden gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
§ 3 wird aufgehoben.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

 
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