Auf Grund des §
17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Satz 2 des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -, dessen Satz 1 durch Artikel
1 Nummer 5 des Gesetzes vom
5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Die
Sozialversicherungsentgeltverordnung vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2714) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird die Angabe „224" durch die Angabe „229" ersetzt.
- bb)
- Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „48" durch die Angabe „49" ersetzt.
- bbb)
- In den Nummern 2 und 3 wird jeweils die Angabe „88" durch die Angabe „90" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „216" durch die Angabe „221" ersetzt.
- c)
- In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „3,80" durch die Angabe „3,88" und die Angabe „3,10" durch die Angabe „3,17" ersetzt.
- 2.
- § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 8" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2 Satz 10" ersetzt.
- b)
- In Satz 4 wird die Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 9" durch die Angabe „§ 8 Absatz 2 Satz 11" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Ursula von der Leyen