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§ 3 - Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung (KMilchKennzV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.1974 BGBl. I S. 1301; zuletzt geändert durch Artikel 20 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Geltung ab 22.06.1974; FNA: 7842-2-8 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 3 Besondere Kennzeichnungsvorschriften



Die Kennzeichnung muß ferner enthalten den Fettgehalt der Konsummilch in vom Hundert des Gewichts durch die Angabe

a)
"mindestens ...% Fett" bei Vollmilch mit natürlichem Fettgehalt,

b)
„ ... % Fett" bei im Fettgehalt eingestellter Vollmilch, teilentrahmter (fettarmer) Milch und Trinkmilch,

c)
"höchstens ...% Fett" bei entrahmter Milch.





 

Frühere Fassungen von § 3 Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.12.2010Artikel 3 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
aktuell vorher 15.08.2007Artikel 20 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
aktuellvor 15.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KMilchKennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KMilchKennzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KMilchKennzV Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften (vom 01.01.2015)
... wie die Angabe der Milchsorte, 5. ferner die Angaben nach § 3. (3) Für die Art und Weise der Kennzeichnung nach Absatz 2 gilt § 3 Abs. 3 ... 1. die Angaben nach Absatz 2 Nr. 1 und 4, 2. die Angaben nach § 3 ...
 
Zitat in folgenden Normen

EG-Recht-Überleitungsverordnung
V. v. 18.12.1990 BGBl. I S. 2915; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Anlage 2 EGRechtÜblV (zu § 2 Nr. 1) Liste des Bundesrechts, das gemäß § 2 Nr. 1 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zeitlichen Maßgaben unterliegt:
... für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft 1. §§ 2 und 3 der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung vom 19. Juni 1974 (BGBl. I S. 1301), zuletzt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 3 MilchRÄndV Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung
... In Nummer 3 werden die Wörter „und hocherhitzter" gestrichen. 3. § 3 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „b) „ ... % Fett" bei im ...

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 20 EULMRDV Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung
... In Absatz 4 Nr. 2 wird die Angabe „Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In § 3 werden die Nummernbezeichnung „1." und die Nummer 2 gestrichen. 3. In § ...