Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.02.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 3 - Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)

Artikel 1 V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 234 (Nr. 10); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 49
Geltung ab 15.03.2014; FNA: 9515-20 Seelotswesen
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Anlage 3 (zu § 11) Prüfungszeugnis über die Befähigung zum Seelotsen


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster Prüfungszeugnis über die Befähigung zum Seelotsen (BGBl. I 2014 S. 239)


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Zitierungen von Anlage 3 SeeLAuFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 SeeLAuFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeLAuFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 SeeLAuFV Prüfungszeugnis
... Leiter des Prüfungsausschusses ausgefertigtes Prüfungszeugnis nach dem Muster der Anlage 3  ...


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