Eingangsformel - Erste Verordnung zum Erlass und zur Änderung lotsrechtlicher Vorschriften (1. SeeLRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.02.2014 BGBl. I S. 234 (Nr. 10); Geltung ab 15.03.2014
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Nummer 1, 3 und 4 und § 9 Absatz 3 Satz 1 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), von denen § 4 zuletzt durch Artikel 327 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert und § 9 Absatz 3 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2008 (BGBl. I S. 1507) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:



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