Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts (AUGuaÄndGInkrBek k.a.Abk.)

B. v. 02.07.2014 BGBl. I S. 887 (Nr. 28); Geltung ab 11.07.2014
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung ändert mWv. 11. Juli 2014 AUGuaÄndG Artikel 4

Nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 1 des Gesetzes mit Ausnahme der Nummern 9, 10 und 12 nach seinem Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen zum 1. August 2014 in Kraft tritt.

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