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§ 9 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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§ 9 Technische Vorgaben



(1) 1Vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 95 Nummer 2 erlassenen Verordnung müssen die Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und die Betreiber von Anlagen, die hinter einem Netzanschluss mit mindestens einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, sicherstellen, dass bei ihren Anlagen und KWK-Anlagen spätestens zusammen mit dem intelligenten Messsystem technische Einrichtungen eingebaut werden, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend den Vorgaben in Schutzprofilen und in Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz

1.
die Ist-Einspeisung abrufen können und

2.
die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können.

2Solange der Messstellenbetreiber von der Möglichkeit des agilen Rollouts nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Messstellenbetriebsgesetzes für Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt, die hinter einem Netzanschluss mit mindestens einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, Gebrauch macht und gegenüber dem Anlagenbetreiber in Textform das Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes bestätigt, ist die Pflicht nach Satz 1 Nummer 2 spätestens mit dem Anwendungsupdate nach § 31 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfüllen.

(1a) Vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 95 Nummer 2 erlassenen Verordnung müssen die Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt und höchstens 25 Kilowatt, die nicht hinter einem Netzanschluss mit mindestens einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, sicherstellen, dass bei ihren Anlagen spätestens zusammen mit dem intelligenten Messsystem technische Einrichtungen eingebaut werden, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit entsprechend den Vorgaben in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach dem Messstellenbetriebsgesetz die Ist-Einspeisung abrufen können.

(1b) 1Ihre Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 1a können die Betreiber auch durch einen Dritten erfüllen lassen. 2Beauftragt der Anlagenbetreiber den Messstellenbetreiber nach § 34 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes mit den erforderlichen Zusatzleistungen, so genügt er abweichend von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 1a bereits mit der Auftragserteilung seinen dort genannten Verpflichtungen.

(2) 1Bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und technischen Einrichtungen im Sinne der Absätze 1 und 1a und unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Betreiber von

1.
Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt sicherstellen, dass ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann, oder

2.
Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sicherstellen, dass ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.

2Die Pflicht nach Satz 1 Nummer 2 ist nicht anzuwenden, soweit der Anlagenbetreiber den Messstellenbetreiber nach Absatz 1b Satz 2 beauftragt hat. 3Die Pflicht nach Satz 1 kann bei mehreren Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien einsetzen und über denselben Verknüpfungspunkt mit dem Netz verbunden sind, auch mit einer gemeinsamen technischen Einrichtung erfüllt werden, wenn hiermit die jeweilige Pflicht nach Satz 1 für die Gesamtheit der Anlagen erfüllt werden kann.

(3) 1Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn

1.
sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und

2.
sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.

2Entsteht eine Pflicht nach Absatz 1, 1a oder 2 für einen Anlagenbetreiber erst durch den Zubau von Anlagen eines anderen Anlagenbetreibers, kann er von diesem den Ersatz der daraus entstehenden Kosten verlangen.

(4) (weggefallen)

(5) 1Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas müssen sicherstellen, dass bei der Erzeugung des Biogases

1.
bei Gärrestlagern, die nach dem 31. Dezember 2011 errichtet worden sind, die hydraulische Verweilzeit in dem gesamten gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System der Biogasanlage mindestens 150 Tage beträgt und

2.
zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung einer Freisetzung von Biogas verwendet werden.

2Satz 1 Nummer 1 ist nicht anzuwenden, wenn zur Erzeugung des Biogases

1.
ausschließlich Gülle eingesetzt wird oder

2.
mindestens 90 Masseprozent getrennt erfasster Bioabfälle im Sinn des Anhangs 1 Nummer 1 Buchstabe a Abfallschlüssel Nummer 20 02 01, 20 03 01 und 20 03 02 der Bioabfallverordnung eingesetzt werden.

3Satz 1 Nummer 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn für den in der Anlage erzeugten Strom der Anspruch nach § 19 in Verbindung mit § 43 geltend gemacht wird.

(6) (weggefallen)

(7) (weggefallen)

(8) 1Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. 2Auf Betreiber von Windenergieanlagen auf See ist Satz 1 anzuwenden, wenn sich die Windenergieanlage befindet

1.
im Küstenmeer,

2.
in der Zone 1 der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee wie sie in dem nach § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bekannt gemachten Flächenentwicklungsplan *) ausgewiesen wird,

3.
in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee.

3Die Pflicht nach Satz 1 gilt ab dem 1. Januar 2025. 4Betreiber von Windenergieanlagen, die vor dem Ablauf des 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen wurden, bei denen die Pflicht nach Satz 1 nicht erfüllt wurde und für die keine Ausnahme nach Satz 6 zugelassen wurde, sind verpflichtet, unverzüglich einen vollständigen und prüffähigen Antrag auf Zulassung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen. 5Die Pflicht nach Satz 1 kann auch durch eine Einrichtung zur Nutzung von Signalen von Transpondern von Luftverkehrsfahrzeugen erfüllt werden. 6Von der Pflicht nach Satz 1 kann die Bundesnetzagentur auf Antrag im Einzelfall insbesondere für kleine Windparks Ausnahmen zulassen, sofern die Erfüllung der Pflicht wirtschaftlich unzumutbar ist.


---
*)
Anm. d. Red.: Die in Satz 1 nicht durchführbare Änderung in Artikel 13 Nummer 1 G. v. 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) wurde sinngemäß in Satz 2 konsolidiert.





 

Frühere Fassungen von § 9 EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.02.2024Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien
vom 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 13 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
aktuell vorher 27.05.2023Artikel 3 Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
vom 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 13.10.2022Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
vom 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
aktuell vorher 29.07.2022Artikel 1 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 27.07.2021Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 21.12.2018Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuell vorher 02.09.2016Artikel 15 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
vom 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
aktuell vorher 01.08.2014Artikel 4 Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
vom 22.07.2014 BGBl. I S. 1218
aktuellvor 01.08.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 EEG 2023 Anschluss (vom 29.07.2022)
... die Verlegung der Netzanschlussleitung, 5. die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2 erforderlichen Informationen. Wenn Netzbetreiber Anschlussbegehrenden im Fall ... entstehen, und 4. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2a notwendige Ausstattung. Netzbetreiber müssen ein Webportal zur ... 5. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2a notwendige Ausstattung. Das Format und die Inhalte der nach Satz 2 bis 4 ...
§ 10b EEG 2023 Vorgaben zur Direktvermarktung (vom 27.05.2023)
... nach § 2 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllt werden. § 9 Absatz 1b ist entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ... anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ist auch § 9 Absatz 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems 1. ... wird. Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach Satz 2 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (3) Die Nutzung der technischen Einrichtungen zur Abrufung der ...
§ 52 EEG 2023 Zahlungen bei Pflichtverstößen (vom 09.02.2024)
... an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, eine Zahlung leisten, wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § ... wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § ... oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § 10b verstoßen, 5. die ...
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023)
... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... 1 des Energiewirtschaftsgesetzes treffen 1. zu den technischen Einrichtungen nach § 9 Absatz 1 bis 2 , insbesondere zu den Datenformaten, 2. (aufgehoben) 3. zur Abwicklung von ...
§ 88a EEG 2023 Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen (vom 01.01.2023)
... und Veröffentlichungspflichten zu regeln, 14. abweichend von den §§ 8 bis 17 dieses Gesetzes sowie den §§ 13 und 13a des Energiewirtschaftsgesetzes Regelungen ...
§ 95 EEG 2023 Weitere Verordnungsermächtigungen (vom 27.05.2023)
... zeitliche Anwendung abweichend von § 49 zu regeln, 2. im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für ... 2. im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 09.02.2024)
... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1 und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... Leistung von höchstens 7 Kilowatt entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1a und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... (5) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 3 bis 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für ... 3 bis 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des ... (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflichten nach § 9 Absatz ... in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflichten nach § 9 Absatz 8 nur von Anlagen erfüllt werden müssen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb ... müssen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen worden sind. Dabei ist § 9 Absatz 8 Satz 4 erst ab dem 9. Februar 2024 anzuwenden. (7) § 19 in Verbindung mit § 21 ... von Strom aus Biogas müssen für Gärrestlager die technischen Vorgaben nach § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EEG bis einschließlich 30. April 2024 nicht erfüllen. Satz 1 gilt unabhängig ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
§ 4 BNetzABGebV Gebührenbefreiung und -ermäßigung
... der Anlage Abschnitt 11 Nummer 7 vorgesehenen Gebühr werden erhoben, wenn der Antrag nach § 9 Absatz 8 Satz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Bewilligung der Ausnahme von der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung abgelehnt worden ...
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... der Ausnahme von der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nach § 9 Absatz 8 Satz 5 EEG 2021 1.883 Abschnitt 12 ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 27 GEEV Zahlungsanspruch (vom 01.10.2021)
... der Marktprämie nach Absatz 1 mit der Maßgabe, dass 1. die §§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 3 KWKG 2023 Anschluss- und Abnahmepflicht (vom 27.07.2021)
... unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen. Die §§ 9 und 11 Absatz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind auf den ...
§ 6 KWKG 2023 Zuschlagberechtigte neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... aus KWK-Anlagen verdrängen, 5. die Anlagen *) die Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen, 6. im Fall von neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von ...
§ 10 KWKG 2023 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen (vom 01.01.2024)
... 7a bis 7c, soweit erforderlich, 6. Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 7. einen geeigneten Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen nach § 6 Absatz ...

KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 81
§ 27 KWKAusV Völkerrechtliche Vereinbarung (vom 01.01.2023)
... nicht geltend machen darf, 5. die KWK-Anlage a) die Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllt, b) Strom auf der Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse oder ...

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 29 MsbG Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen (vom 29.12.2023)
... des Gebäudes zu erfolgen. (4) § 21 Absatz 3 sowie § 9 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind zu ...
§ 34 MsbG Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2023)
... gesetzlicher Anforderungen nach Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 und 4 Buchstabe a sowie den §§ 9 oder 100 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 6. die Übermittlung von ...

Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV)
V. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1734; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
§ 1 SDLWindV Anwendungsbereich (vom 01.08.2014)
... Verordnung regelt 1. die technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und 2. die Anforderungen an den ...
§ 4 SDLWindV Anschluss verschiedener Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt (vom 01.08.2014)
... technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gelten als erfüllt, wenn mehrere ...
§ 6 SDLWindV Zertifikate, Sachverständigengutachten und Prototypen (vom 01.01.2017)
... für den Vergütungsanspruch nach § 52 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als erfüllt. Abweichend von Absatz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... und 4. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2a notwendige Ausstattung. Netzbetreiber müssen ein Webportal zur Verfügung ... 5. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2a notwendige Ausstattung. Das Format und die Inhalte der nach Satz 2 bis 4 ... 5 Satz 3 und 4 sowie Absatz 6 Satz 2 und 3 entsprechend anzuwenden." 5. Nach § 9 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Ab dem Einbau eines intelligenten ...
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen." 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, eine Zahlung leisten, wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen ... wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen ... 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § 10b verstoßen, 5. die ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1 und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1a und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... (5) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 3 und 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen ... den Absätzen 3 und 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des ... (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflicht nach § 9 Absatz 8 ... in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflicht nach § 9 Absatz 8 nur von Anlagen erfüllt werden muss, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen ...

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... gesetzlicher Anforderungen nach Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 und 4 Buchstabe a sowie den §§ 9 oder 100 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 6. die Übermittlung von ...
Artikel 3 EnEDiNG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... zu § 84a wie folgt gefasst: „§ 84a (weggefallen)". 2. § 9 Absatz 1 bis 2a wird durch die folgenden Absätze 1, 1a, 1b und 2 ersetzt: „(1) ... b) Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: „ § 9 Absatz 1b ist entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ... anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ist auch § 9 Absatz 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden." c) In dem neuen Satz 4 werden die Wörter ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der EEG-Umlage entfällt oder sich auf null Prozent verringert,". 3. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird im Satzteil vor Nummer 1 die Angabe ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 7 EnSiGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „begrenzen" die Wörter „; diese Regelung ist nicht ...
Artikel 8 EnSiGuaÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Leistung von höchstens 7 Kilowatt entfällt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer ...

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 4 EWPBGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... von Strom aus Biogas müssen für Gärrestlager die technischen Vorgaben nach § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EEG bis einschließlich 30. April 2024 nicht erfüllen. Satz 1 gilt unabhängig vom ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 1 und 2" durch die Wörter „Absatz 1 bis 2" ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden durch die folgenden ... Smart-Meter-Gateway nach § 2 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllt werden; § 9 Absatz 1b ist entsprechend anzuwenden. Bei Anlagen, die bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats nach dieser ... eingespeist wird. Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach Satz 2 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (3) Die Nutzung der technischen Einrichtungen zur Abrufung ... zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung im Sinn von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a" durch die Wörter „Einrichtung zur Regelung der Einspeiseleistung im ... a" durch die Wörter „Einrichtung zur Regelung der Einspeiseleistung im Sinn von § 9 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „§ 9 Absatz ... Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „ § 9 Absatz 2" die Wörter „des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember ... 2020 geltenden Fassung" eingefügt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 9 Absatz 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 und 2" ersetzt. c) ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 9 Absatz 1" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 und 2" ersetzt. c) Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. 12. § 15 ... Wort „Marktwert" ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt.  ... 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Im ... ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt.  ... 4 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. 89. § 53 wird wie folgt geändert: a) In der ... Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch die technischen Vorgaben nach den §§ 9 , 10b und 100 Absatz 4 und 4a und stellt fest, ob über Smart-Meter-Gateways 1. der ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. bb) ... Nummer 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden die Wörter „§ 37 Absatz 1 ... Die Nummern 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „2. im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für ... im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1 und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1a und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... (4b) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 4 und 4a ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (5) § 19 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 3, ...
Artikel 17 EEG2021-EG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von mehr als 1 Kilowatt handelt, die Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen, und". 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien
G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Artikel 1 EEGHäVG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 Absatz 8 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird die Angabe „2024" durch die ... ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Dabei ist § 9 Absatz 8 Satz 4 erst ab dem 9. Februar 2024 anzuwenden." b) In Absatz 9 Satz 2 werden die ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... in entsprechender Anwendung von Nummer 31,". 3. Dem § 9 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Betreiber von Windenergieanlagen an ... Nummer 1 folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. solange Anlagenbetreiber gegen § 9 Absatz 8 verstoßen,". 18. Dem § 55 Absatz 1 wird folgender Satz ... geändert: a) Folgende Nummer 1a wird eingefügt: „1a. zu § 9 Absatz 8 , insbesondere zur Verlängerung der Umsetzungsfrist in § 9 Absatz 8, wenn nicht innerhalb ... „1a. zu § 9 Absatz 8, insbesondere zur Verlängerung der Umsetzungsfrist in § 9 Absatz 8 , wenn nicht innerhalb der Frist nach § 9 Absatz 8 Satz 3 technische Einrichtungen nach § ... Verlängerung der Umsetzungsfrist in § 9 Absatz 8, wenn nicht innerhalb der Frist nach § 9 Absatz 8 Satz 3 technische Einrichtungen nach § 9 Absatz 8 in einem ausreichenden Umfang am Markt angeboten ... 8, wenn nicht innerhalb der Frist nach § 9 Absatz 8 Satz 3 technische Einrichtungen nach § 9 Absatz 8 in einem ausreichenden Umfang am Markt angeboten werden,".  ... in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung anzuwenden ist, 13. § 9 Absatz 7 und 8 und § 52 Absatz 2 Nummer 1a in der am 21. Dezember 2018 geltenden Fassung anzuwenden ... in der am 20. Dezember 2018 geltenden Fassung anzuwenden mit der Maßgabe, dass § 9 Absatz 8 und § 85 Absatz 2 Nummer 1a anzuwenden sind. (11) Für Solaranlagen, die vor ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 13 EnWRAnpG 2024 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „den §§ 17b und 17c des Energiewirtschaftsgesetzes durch ...

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1218
Artikel 4 ZahlVerzBekG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „System" durch die Wörter „neuen ... Juli 2014 geltenden Fassung mit folgenden Maßgaben anzuwenden: aa) § 9 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden, bb) § 9 Absatz 8 ... § 9 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden, bb) § 9 Absatz 8 ist anzuwenden, und cc) bei Verstößen ist § 16 Absatz 6 ... d) In Absatz 4 Nummer 1 und Nummer 2 werden jeweils nach der Angabe „§ 9 Absatz 1" die Wörter „Nummer 2 oder Absatz 2" durch die Wörter ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 5 EnLABG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 01.01.2021)
... 14 wird die Angabe „§§ 8 bis 18" durch die Wörter „§§ 8 bis 17 dieses Gesetzes sowie den §§ 13 und 13a des Energiewirtschaftsgesetzes" ...
Artikel 19 EnLABG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
...  1. In § 27 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§§ 7 bis 18 und 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter ... und 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 15 MsbGEG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... (BGBl. I S. 1786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Absatz 8 werden die Wörter „§§ 21c, 21d und 21e des ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, vereinbar sein." 4. § 9 wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 2 und 3 werden jeweils in dem ... Wert verringert sich auf den Monatsmarktwert, 1. solange Anlagenbetreiber gegen § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6 verstoßen, 2. wenn Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber die ... die keinen Anspruch nach § 19 Absatz 1 geltend machen, verlieren, solange sie gegen § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6 oder gegen § 21b Absatz 3 verstoßen, den Anspruch auf ein Entgelt ... wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) ... 1 wird die Angabe „§§ 5, 7 bis 55" durch die Angabe „§§ 3, 7 bis 55a" ersetzt. bb) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. ... und Veröffentlichungspflichten zu regeln, 14. abweichend von den §§ 8 bis 18 Regelungen zur Netz- und Systemintegration zu treffen, 15. abweichend von den ... die Buchstaben a bis k vorzulegen sind, 4. auch abweichend von den §§ 5 bis 55a a) zu regeln, dass bestimmte Flächentypen oder Regionen als Standorte ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung

Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 KWKNRG Folgeänderungen

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 12 WaStNUG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Artikel 2 InnAusVEV Änderung der Ausschreibungsgebührenverordnung
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
§ 3 AnlRegV Registrierung von Anlagen (vom 01.01.2017)

EEG- und Ausschreibungsgebührenverordnung (EEGAusGebV)
Artikel 2 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108, 120; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
§ 1 EEGAusGebV Gebühren und Auslagen (vom 30.01.2020)
§ 2 EEGAusGebV Ermäßigung der Gebühr (vom 30.01.2020)

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1092; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
§ 4 KWKG Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht (vom 01.08.2014)