Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt (3. UmwRSeeSÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.08.2014 BGBl. I S. 1371 (Nr. 40); Geltung ab 21.08.2014, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 3 Änderung der Anlaufbedingungsverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. August 2014 AnlBV § 3, Anlage

Die Anlaufbedingungsverordnung vom 18. Februar 2004 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 23. Januar 2014 (BGBl. I S. 78) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1a wird aufgehoben.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „und Absatz 1a" gestrichen.

2.
Nummer 9 der Anlage wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. UmwRSeeSÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. UmwRSeeSÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel 3. UmwRSeeSÄndV 1)
... Absatz 3 bis 8, §§ 14, 15, 23 Absatz 1 Nummer 11 bis 18, Absatz 2 Nummer 26 und Artikel 3 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2012/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 547 10. ZustAnpV Änderung der Anlaufbedingungsverordnung
... 1 der Anlaufbedingungsverordnung vom 18. Februar 2004 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 13. August 2014 (BGBl. I S. 1371) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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