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Anlage 3 - Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV)

Artikel 1 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777
Geltung ab 21.08.2014; FNA: 9513-38-7 Schiffsbesatzung
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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 4) Muster der Zulassungsstempel


Anlage 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Zulassungsstempel haben einen Durchmesser von 3 cm.

 
a)
Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch Ärzte des seeärztlichen Dienstes erteilt werden

Der Zulassungsstempel ist für jeden Arzt mit einer ihm zugeordneten fortlaufenden Nummer zu versehen.

Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch Ärzte des seeärztlichen Dienstes erteilt werden (BGBl. 2014 I S. 1421)


 
b)
Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch zugelassene Ärzte erteilt werden

Der Zulassungsstempel ist für jeden zugelassenen Arzt mit einer fortlaufenden ihm zugeordneten Nummer zu versehen.

Zulassungsstempel für Seediensttauglichkeitszeugnisse, die durch zugelassene Ärzte erteilt werden (BGBl. 2014 I S. 1421)




 

Zitierungen von Anlage 3 MariMedV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 MariMedV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MariMedV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MariMedV Seediensttauglichkeitszeugnis
... und zu unterschreiben, 2. den Vordruck mit einem Stempel nach dem Muster der Anlage 3 zu versehen und 3. das Seediensttauglichkeitszeugnis der untersuchten Person ...
§ 9 MariMedV Zulassung von Ärzten
... stellt jedem zugelassenen Arzt einen Zulassungsstempel nach dem Muster der Anlage 3 zur Verfügung. (5) Die Berufsgenossenschaft veröffentlicht eine Liste der von ...
 
Zitat in folgenden Normen

Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097
§ 5 SeeLotsEigV Seelotseignungszeugnis
... vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Stempel nach dem Muster der Anlage 3 der Maritime-Medizin-Verordnung zu versehen und 2. das Seelotseignungszeugnis der untersuchten Person ...