§
9 Absatz 2 der
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom
13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Juni 2001 (BGBl. I S. 1027) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird die Angabe „39" durch die Angabe „65" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 wird die Angabe „75" durch die Angabe „130" ersetzt.
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 11.01.2017 BGBl. I S. 77