Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (2. KSKBeiratVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.09.2014 BGBl. I S. 1519 (Nr. 43); Geltung ab 12.09.2014
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Artikel 1 Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. September 2014 KSKBeiratV § 9

§ 9 Absatz 2 der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Juni 2001 (BGBl. I S. 1027) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „39" durch die Angabe „65" ersetzt.

2.
In Satz 2 wird die Angabe „75" durch die Angabe „130" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. KSKBeiratVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KSKBeiratVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 11.01.2017 BGBl. I S. 77
Artikel 1 3. KSKBeiratVÄndV Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
... bei der Künstlersozialkasse vom 13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. September 2014 (BGBl. I S. 1519) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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