Die
Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen vom
28. Mai 2014 (BGBl. I S. 601) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel
1 Nummer 11 muss wie folgt lauten:
-
- „11.
- Der bisherige § 8 wird § 16 und in den Nummern 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 6" durch die Angabe „§ 9" ersetzt."