Berichtigung der Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen (TPG-OrganVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 24.09.2014 BGBl. I S. 1582 (Nr. 45); Geltung ab 04.06.2014
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Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 4. Juni 2014 TPG-OrganVÄndV Artikel 1, TPG-OrganV § 16

Die Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen vom 28. Mai 2014 (BGBl. I S. 601) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 11 muss wie folgt lauten:

 
„11.
Der bisherige § 8 wird § 16 und in den Nummern 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 6" durch die Angabe „§ 9" ersetzt."

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Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag Claudia Siepmann



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