Eingangsformel - Neunundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (49. StVRÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, c und e, Nummer 3 erster Halbsatz und des § 26a Absatz 1 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), § 6 Absatz 1 im einleitenden Satzteil geändert durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958), in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:



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