Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnNRAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401 (Nr. 62); Geltung ab 30.12.2014, Artikel 3 ab 01.01.2015
|
Eingangsformel
Artikel 1 Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Artikel 2 Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
Artikel 3 Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Nach

-
§ 40 Absatz 2 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 94 Nummer 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310),

-
§ 38 Absatz 3 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 95 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist,

-
§ 37 Absatz 3 des Künstlersozialversicherungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 16 Absatz 18 des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3836) geändert worden ist,

-
§ 143 Absatz 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist,

-
§ 149a Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 260 Nummer 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, sowie

-
Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286)

wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angeordnet:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2014 BMASErnAnO

(gesamter Text siehe Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - BMASErnAnO)

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2014 BMGSErnAnO I.

In Abschnitt I der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 6. Mai 2003 (BGBl. I S. 678) werden die Angaben

 
„ - die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundessozialgerichts,

-
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,"

gestrichen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3 Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 BMASErnAnO § 2

In § 2 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401) werden jeweils die Wörter „Unfallkasse des Bundes" durch die Wörter „Unfallversicherung Bund und Bahn" ersetzt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 30. Dezember 2014 BMAErnAnO BMinGSErnAnO BMASErnuEntlAO

(1) Die Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 5. Juni 1979 (BGBl. I S. 651), die zuletzt durch Abschnitt II der Anordnung vom 27. Januar 2003 (BGBl. I S. 177) geändert worden ist,

2.
die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 1. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2975) sowie

3.
die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 522).

(2) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

In Vertretung Jörg Asmussen



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed