§ 7 Form und Frist
(2) Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag unbeschadet der nach den in
§ 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Rechtsakten geforderten Angaben die in den nachfolgenden Vorschriften festgelegten Angaben zu machen.
(3) (aufgehoben)
(5) Die Landesstellen können weitere Angaben fordern, soweit dies zur Überprüfung der Antragsangaben erforderlich ist.
(6) Änderungen des Sammelantrags nach Artikel 15 Absatz 1 der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 sind der zuständigen Behörde schriftlich bis zum 31. Mai des Jahres, für das die Zahlungen beantragt werden, mitzuteilen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 23 InVeKoSV Übertragung von Zahlungsansprüchen (vom 30.03.2018) ... Absatzes 4 zu melden. Wird die Übertragung eines Zahlungsanspruchs erst nach dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vorgesehenen ...
§ 35 InVeKoSV Übergangsvorschrift (vom 30.03.2018) ... den dort enthaltenen Angaben über die Flächen eingetreten sind. (3) § 7 Absatz 4 muss in den Jahren 2016 und 2017 nicht angewendet werden für die Flächen, die nicht mit ... über Absatz 3 hinaus für die Jahre 2016 und 2017 durch Rechtsverordnung bestimmen, dass § 7 Absatz 4 nicht anzuwenden ist. (6) Eine ordnungsgemäße Meldung im Sinne des § 30 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2387
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 452
Artikel 1 InVeKoSVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung ... AT 13.07.2015 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 7 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt gefasst: „(3) Landwirtschaftliche ... Fassung erfüllt. In diesem Fall hat der Betriebsinhaber der Landesstelle bis zu dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 ... b) Folgende Absätze 2 bis 6 werden angefügt: „(2) § 7 Absatz 3 ist für die Antragsjahre 2016 und 2017 mit folgender Maßgabe anzuwenden: ... den dort enthaltenen Angaben über die Flächen eingetreten sind. (3) § 7 Absatz 4 muss in den Jahren 2016 und 2017 nicht angewendet werden für die Flächen, die ... erforderlich ist, durch Rechtsverordnung für die Jahre 2016 und 2017 abweichend von § 7 Absatz 3 Regelungen über andere zulässige Formen der Angaben über die in § 7 ... 7 Absatz 3 Regelungen über andere zulässige Formen der Angaben über die in § 7 Absatz 3 bezeichneten Flächen erlassen. (5) Die Landesregierungen können ... Absatz 3 hinaus für die Jahre 2016 und 2017 durch Rechtsverordnung bestimmen, dass § 7 Absatz 4 nicht anzuwenden ist. (6) Eine ordnungsgemäße Meldung im Sinne ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 27.04.2017 BGBl. I S. 989
Artikel 2 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung ... 2016 (BGBl. I S. 2387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... als gemacht." 6. In § 35 Absatz 2 und 4 wird jeweils die Angabe „ § 7 Absatz 3 " durch die Angabe „§ 10 Absatz 1" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
V. v. 19.05.2021 BAnz AT 28.05.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4738
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