Eingangsformel - Verordnung zum Erlass und zur Aufhebung milchmarktordnungsrechtlicher Bestimmungen (SchulmilchDurchfVEV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, m, n und t, Buchstabe m auch in Verbindung mit Absatz 2a, des § 8 Absatz 1 Satz 1 und des § 15, jeweils in Verbindung mit § 6 Absatz 4 Satz 1, sowie der §§ 16 und 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 3 des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), von denen § 6 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 2 Absatz 20 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert, § 6 Absatz 2a durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928) eingefügt sowie die §§ 8, 15 und 31 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) geändert worden sind, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Energie:



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