Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (3. VermVerkProspGebVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.08.2015 BGBl. I S. 1433 (Nr. 33); Geltung ab 27.08.2015
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Eingangsformel



Auf Grund des § 27 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) und § 1 Nummer 8 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, von denen § 1 Nummer 8 durch Artikel 1 Nummer 4 der Verordnung vom 2. Januar 2012 (BGBl. I S. 35) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:



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