Artikel 56 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 56 Änderung der ZKBS-Verordnung


Artikel 56 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 ZKBSV § 1, § 2, § 3, § 15, § 16

(2121-60-1-2)

In § 1 Absatz 3 Nummer 1, § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 3 Absatz 2, § 15 Absatz 1 sowie § 16 Satz 2 der ZKBS-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1996 (BGBl. I S. 1232), die zuletzt durch Artikel 354 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 56 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 56 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
Artikel 2 GenTSNOV Änderung der ZKBS-Verordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1996 (BGBl. I S. 1232), die zuletzt durch Artikel 56 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 2 Satz 2 werden ...


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