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Artikel 275 - Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (10. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Geltung ab 08.09.2015, abweichend siehe Artikel 627
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Artikel 275 Änderung der Gewerbeordnung


Artikel 275 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. September 2015 GewO § 11a, § 14, § 31, § 33f, § 33g, § 34, § 34a, § 34b, § 34c, § 34d, § 34e, § 55f, § 56, § 150c, § 153b

(7100-1)

Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11a Absatz 5, 6 Satz 2 und § 14 Absatz 14 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

2.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" sowie die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

3.
In § 33f Absatz 1, 2 Nummer 1 und 2, den §§ 33g und 34 Absatz 2 Satz 1, § 34a Absatz 2, § 34b Absatz 8 sowie § 34c Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

4.
In § 34d Absatz 8 Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen" ersetzt.

5.
In § 34e Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" und wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

6.
In den §§ 55f, 56 Absatz 2 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.

7.
In § 150c Absatz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt.

8.
In § 153b Satz 1 wird das Wort „Justiz" durch die Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 275 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 275 10. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Artikel 1 V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1046; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2483
Eingangsformel ImmVermV
... worden ist, - des § 34 Absatz 2 der Gewerbeordnung, der zuletzt durch Artikel 275 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, - des § ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung
V. v. 03.07.2019 BGBl. I S. 916
Eingangsformel GewAnzVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), der zuletzt durch Artikel 275 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474 ) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und ...

Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1046
Eingangsformel ImmVermVEV
... worden ist, - des § 34 Absatz 2 der Gewerbeordnung, der zuletzt durch Artikel 275 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, - des ...