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§ 16a - Aufzugsverordnung (12. ProdSV)

V. v. 06.04.2016 BGBl. I S. 605 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 02.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 54
Geltung ab 20.04.2016; FNA: 8053-4-15-1 Sonstige Vorschriften
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§ 16a Anwendung der Notfallverfahren



(1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind anzuwenden, wenn

1.
die Europäische Kommission nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) 2024/2747 einen Durchführungsrechtsakt in Bezug auf Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge erlassen hat, für die diese Verordnung anzuwenden ist, und

2.
diese Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge nach Nummer 1 in der Liste krisenrelevanter Waren nach Artikel 18 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EU) 2024/2747 enthalten sind.

(2) 1Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind nur anzuwenden, während der Notfallmodus für den Binnenmarkt nach Artikel 18 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung (EU) 2024/2747 aktiviert ist. 2§ 16d Absatz 3 bleibt unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 16a 12. ProdSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.05.2026Artikel 5 Verordnung zur Änderung produktsicherheitsrechtlicher Verordnungen
vom 02.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 54

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16a 12. ProdSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a 12. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. ProdSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16b 12. ProdSV Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (vom 30.05.2026)
... der Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in dem in § 16a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind und die den ... davon, ob ein Antrag vor oder nach der Aktivierung der Notfallverfahren gemäß § 16a Absatz 2 Satz 1 gestellt wurde. (2) Dem antragstellenden Montagebetrieb oder dem antragstellenden ...
§ 16c 12. ProdSV Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist (vom 30.05.2026)
... zuständige Behörde auf Antrag eines Wirtschaftsakteurs genehmigen, dass ein in einem in § 16a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführter bestimmter Aufzug oder ein bestimmtes ...
§ 16e 12. ProdSV Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden (vom 30.05.2026)
... für Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in dem in § 16a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind, Vorrang einzuräumen.  ... für jene Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in dem in § 16a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung produktsicherheitsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 54
Artikel 5 ProdSÄndV Änderung der Aufzugsverordnung
... die folgende Angabe eingefügt: „Abschnitt 4 Notfallverfahren § 16a Anwendung der Notfallverfahren § 16b Priorisierung der ... folgende Abschnitt 4 eingefügt: „Abschnitt 4 Notfallverfahren § 16a Anwendung der Notfallverfahren (1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind anzuwenden, ... der Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in dem in § 16a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind und die den ... davon, ob ein Antrag vor oder nach der Aktivierung der Notfallverfahren gemäß § 16a Absatz 2 Satz 1 gestellt wurde. (2) Dem antragstellenden Montagebetrieb oder dem antragstellenden ... zuständige Behörde auf Antrag eines Wirtschaftsakteurs genehmigen, dass ein in einem in § 16a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführter bestimmter Aufzug oder ein bestimmtes ... für Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in dem in § 16a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind, Vorrang einzuräumen.  ... für jene Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in dem in § 16a Absatz 1 Nummer 1 genannten Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind." 6. Der bisherige ...