Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)

Artikel 2 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 657 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
Geltung ab 18.04.2016; FNA: 703-5-6 Kartellrecht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schätzung des Auftragswerts
§ 3 Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
§ 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
§ 5 Wahrung der Vertraulichkeit
§ 6 Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 8 Dokumentation
Unterabschnitt 2 Kommunikation; Bekanntmachungen
§ 9 Grundsätze der Kommunikation
§ 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
§ 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
§ 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
§ 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
Abschnitt 2 Vergabeverfahren
Unterabschnitt 1 Verfahrensarten, Fristen
§ 13 Wahl der Verfahrensart
§ 14 Offenes Verfahren; Fristen
§ 15 Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen
§ 16 Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
§ 17 Wettbewerblicher Dialog
§ 18 Innovationspartnerschaft
Unterabschnitt 2 Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren
§ 19 Rahmenvereinbarungen
§ 20 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
§ 21 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 22 Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 23 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
§ 24 Durchführung elektronischer Auktionen
§ 25 Elektronische Kataloge
Unterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 26 Markterkundung
§ 27 Aufteilung nach Losen
§ 28 Leistungsbeschreibung
§ 29 Technische Anforderungen
§ 30 Bekanntmachung technischer Anforderungen
§ 31 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
§ 32 Nachweisführung durch Gütezeichen
§ 33 Nebenangebote
§ 34 Unteraufträge
Unterabschnitt 4 Veröffentlichung, Transparenz
§ 35 Auftragsbekanntmachungen; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
§ 36 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung
§ 37 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
§ 38 Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
§ 39 Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
§ 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen
§ 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen
§ 42 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 43 Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
§ 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
Unterabschnitt 5 Anforderungen an die Unternehmen
§ 45 Grundsätze
§ 46 Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien
§ 47 Eignungsleihe
§ 48 Qualifizierungssysteme
§ 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
§ 50 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
Unterabschnitt 6 Prüfung und Wertung der Angebote
§ 51 Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen
§ 52 Zuschlag und Zuschlagskriterien
§ 53 Berechnung von Lebenszykluskosten
§ 54 Ungewöhnlich niedrige Angebote
§ 55 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen
§ 56 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
§ 57 Aufhebung und Einstellung des Verfahrens
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
§ 58 Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen
§ 59 (aufgehoben)
Abschnitt 4 Planungswettbewerbe
§ 60 Anwendungsbereich
§ 61 Veröffentlichung, Transparenz
§ 62 Ausrichtung
§ 63 Preisgericht
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 64 Übergangsbestimmungen
§ 65 Fristenberechnung
§ 66 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
Anlage 1 (zu § 28 Absatz 2) Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen
Anlage 2 (aufgehoben)
Anlage 3 (aufgehoben)


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