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Artikel 4 - Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwBPBG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Sektorenverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Februar 2026 SektVO § 1

Die Sektorenverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 39) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:

„Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung".

2.
In § 1 Absatz 1 wird nach der Angabe „Energieversorgung" die Angabe „, der Postdienste" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BwBPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BwBPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137
Artikel 10 ÖffAVBG Änderung der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung, der Postdienste und der Energieversorgung
... Postdienste und der Energieversorgung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 657), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 40 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird ...