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§ 9 - BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)
V. v. 22.04.2016 BGBl. I S. 958 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
Geltung ab 03.05.2016; FNA: 206-2-2 Öffentliche Informationstechnik
1 frühere Fassung | wird in 11 Vorschriften zitiert
Geltung ab 03.05.2016; FNA: 206-2-2 Öffentliche Informationstechnik
1 frühere Fassung | wird in 11 Vorschriften zitiert
§ 9 Evaluierung
Zwei Jahre nach Inkrafttreten und danach alle zwei Jahre dieser Rechtsverordnung sind unter Beteiligung der in § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts zu evaluieren
- 1.
- die Festlegung der kritischen Dienstleistungen und Bereiche,
- 2.
- die Festlegung der Anlagenkategorien, die für die Erbringung der kritischen Dienstleistungen erforderlich sind, und
- 3.
- die Bestimmung der Schwellenwerte.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung V. v. 21. Juni 2017 BGBl. I S. 1903 m.W.v. 30. Juni 2017
Frühere Fassungen von § 9 BSI-KritisV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 30.06.2017 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung vom 21.06.2017 BGBl. I S. 1903 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 BSI-KritisV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BSI-KritisV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSI-KritisV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
Artikel 1 1. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten." 4. Der bisherige § 6 wird § 9 und wie folgt geändert: a) Die Angabe „Vier" wird durch die Angabe ...
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