§ 8 - Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

V. v. 15.06.2000 BGBl. I S. 851; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 5 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.07.2000; FNA: 9240-1-15 Personenbeförderung
| |

§ 8 (aufgehoben)


§ 8 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr V. v. 22. Februar 2013 BGBl. I S. 347 m.W.v. 5. März 2013

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 8 PBZugV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.03.2013Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
vom 22.02.2013 BGBl. I S. 347

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 8 PBZugV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PBZugV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PBZugV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 PBZugV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die §§ 3 bis 8 treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Juli 2000 in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
V. v. 22.02.2013 BGBl. I S. 347
Artikel 1 1. PBZugVÄndV
... Fassung aus. § 4 Absatz 6 Satz 2 und 3 gilt entsprechend." 8. § 8 wird aufgehoben. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed