1Die ausschreibende Stelle kann Zuschläge nach §
48 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes zurücknehmen.
2Die ausschreibende Stelle muss die mit dem Zuschlag nach §
13 Absatz 4 registrierte Gebotsmenge in dem zurückgenommenen Umfang entwerten.
§ 34 GEEV Pönalen ... wenn mehr als 5 Prozent der Gebotsmenge des bezuschlagten Gebots nach § 18 Satz 2, § 19 Satz 2 oder § 20 Satz 2 entwertet worden sind. Die Pönale ist zu leisten ... berechnet sich aus der Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots, die nach § 18 Satz 2, § 19 Satz 2 oder § 20 Satz 2 entwertet worden ist, multipliziert mit 70 Euro pro Kilowatt. ...