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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen (2. HibHerAusbGlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1720 (Nr. 35); Geltung ab 23.07.2016
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 23. Juli 2016 HibHerAusbGlV § 1, § 3

Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1481), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2012 (BGBl. I S. 1384) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2026" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 1 wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2026" ersetzt.