Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.06.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 18 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes (HArchDVDV)

V. v. 13.07.2016 BGBl. I S. 1775 (Nr. 36); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 19.06.2017 BGBl. I S. 1896
Geltung ab 01.05.2016; FNA: 2030-8-5-8 Beamte
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§ 18 Fachstudien



Inhalt und Durchführung der Fachstudien richten sich nach den §§ 10 und 11 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Archivdienst in Hessen vom 14. Dezember 2012 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 2013 S. 26), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2013 (Staatsanzeiger für das Land Hessen S. 1591) geändert worden ist, sowie nach der Studienordnung für das Referendariat im höheren Archivdienst an der Archivschule Marburg - Hochschule für Archivwissenschaft vom 8. März 2013.



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