Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 19 - Offshore-Bergverordnung (OffshoreBergV)

Artikel 1 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
Geltung ab 05.08.2016; FNA: 750-15-12 Bergbau
| |

§ 19 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument



(1) Der Unternehmer hat das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach § 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung zu erstellen und für sämtliche Beschäftigten verfügbar zu halten.

(2) 1Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument hat ergänzend zu den Anforderungen nach § 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung Folgendes zu enthalten:

1.
die Angabe der besonderen Gefahrenquellen und der sie betreffenden Tätigkeiten, die an der Arbeitsstätte bestehen und aus denen sich schwere Unfälle ergeben können,

2.
eine Beurteilung der Auswirkungen der sich aus den besonderen Gefahrenquellen ergebenden Gefahren,

3.
die Vorkehrungen, die zur Verhütung von schweren Unfällen, zur Begrenzung des Unfallausmaßes und zur wirksamen und geordneten Räumung der Arbeitsstätten in Notfällen erforderlich sind, und

4.
einen Nachweis über die innerbetriebliche Sicherstellung der Einhaltung aller Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

2§ 3 Absatz 1 Satz 2 der Allgemeinen Bundesbergverordnung ist anzuwenden.

Anzeige


 

Zitierungen von § 19 OffshoreBergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 OffshoreBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OffshoreBergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 OffshoreBergV Unterkünfte, sanitäre Einrichtungen
... nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 bieten, 3. in allen Räumen eine lichte Höhe ...
§ 26 OffshoreBergV Brand-, Explosions- und Gasschutz
... nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 zu berücksichtigen, die Vorgaben des Anhangs 1 Nummer 1 der ...
§ 27 OffshoreBergV Ablegestationen und Sammelpunkte
... nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung oder nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 erforderlich ist. (3) Der Unternehmer hat eine ...
§ 48 OffshoreBergV Interner Notfalleinsatzplan
... und Gesundheitsschutzdokument nach § 3 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und nach § 19 zu berücksichtigen. Der interne Notfalleinsatzplan schließt eine Analyse der ...
§ 58 OffshoreBergV Notfallübungen
... nach § 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung und nach § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 erhalten. In diesen Schulungen sind die am jeweiligen ...