§ 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
1Zuständige Stelle für die zentrale Voruntersuchung von Flächen ist die Bundesnetzagentur.
2Sie kann die zentrale Voruntersuchung nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung im Auftrag wahrnehmen lassen
- 1.
- bei Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie,
- 2.
- bei Flächen im Küstenmeer von der nach Landesrecht zuständigen Behörde.
3In diesen Fällen nimmt die Behörde nach Satz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 die Aufgaben der für die zentrale Voruntersuchung zuständigen Stelle im Sinn dieses Gesetzes wahr.
4Die Bundesnetzagentur macht eine Aufgabenwahrnehmung durch eine Behörde nach Satz 2 nach
§ 98 Nummer 2 bekannt.
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interne Verweise
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Erste Windenergie-auf-See-Verordnung (1. WindSeeV)V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2954
Zweite Windenergie-auf-See-Verordnung (2. WindSeeV)V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 58
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen § 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen § 12 ... von im Flächenentwicklungsplan festgelegten Flächen nach den §§ 10 bis 12 erfolgt in der im Flächenentwicklungsplan festgelegten Reihenfolge mit dem Ziel, ... festgestellten notwendigen Kosten an den Inhaber des Projekts zu erstatten." 16. § 11 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird nach dem Wort ... über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist aufgrund einer nach den §§ 5 bis 12 beim Flächenentwicklungsplan oder der Voruntersuchung bereits durchgeführten ...
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