§ 86 - Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 754-29 Energieversorgung
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§ 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder Plangenehmigungen


§ 86 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

1Wird der Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung geändert oder neu erteilt, berührt dies die Wirksamkeit des Zuschlags nach den §§ 20, 21, 34 oder 54 nicht. 2Der Umfang des Zuschlags verändert sich nicht.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1325 m.W.v. 1. Januar 2023

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Frühere Fassungen von § 86 WindSeeG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
aktuell vorher 10.12.2020Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
aktuellvor 10.12.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 86 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Artikel 1 WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
...  e) Nach der Angabe zu § 63 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 63a Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder ... 32. § 63 Absatz 5 wird aufgehoben. 33. Nach § 63 wird folgender § 63a eingefügt: „§ 63a Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von ... 33. Nach § 63 wird folgender § 63a eingefügt: „ § 63a Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... § 85 Übergang von Zuschlägen und Planfeststellungsbeschlüssen § 86 Rechtsfolgen der Änderung oder Neuerteilung von Planfeststellungsbeschlüssen oder ... die Angabe „§ 78 Absatz 5" ersetzt. 66. Der bisherige § 63a wird § 86 und die Wörter „§ 23 oder nach § 34" werden durch die Wörter ...


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