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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (KInvFGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. November 2016 KInvFErrG § 8

In § 8 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds" vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974) wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2022" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KInvFGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KInvFGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 KInvFGuaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 6 FANeuReG Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
... vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2613 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt ...