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Artikel 3 - Bundesteilhabegesetz (BTHG)

G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3/1 Sozialgesetzbuch
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Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 SGB I § 28, § 28a, § 29, § 35

Das Erste Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2838) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 28a wie folgt gefasst:

„§ 28a Leistungen der Eingliederungshilfe".

2.
§ 28 Absatz 1 Nummer 3 wird aufgehoben.

3.
Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt:

„§ 28a Leistungen der Eingliederungshilfe

(1) Nach dem Recht der Eingliederungshilfe können in Anspruch genommen werden:

1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

3.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung,

4.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

(2) Zuständig sind die durch Landesrecht bestimmten Behörden."

4.
§ 29 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt:

„2a.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere

a)
Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu,

b)
Hilfen zur schulischen Berufsausbildung,

c)
Hilfen zur Hochschulbildung,

d)
Hilfen zur schulischen beruflichen Weiterbildung,".

b)
Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere

a)
Leistungen für Wohnraum,

b)
Assistenzleistungen,

c)
heilpädagogische Leistungen,

d)
Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,

e)
Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,

f)
Leistungen zur Förderung der Verständigung,

g)
Leistungen zur Mobilität,

h)
Hilfsmittel,".

5.
In § 35 Absatz 1 Satz 4 werden nach dem Wort „Vereinigungen," die Wörter „gemeinsame Servicestellen," gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 3 BTHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BTHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BTHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 6 MuSchRNG Folgeänderungen
... Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234 ) geändert worden ist, wird die Angabe „13" durch die Angabe „19" ...