Artikel 93 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 93 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern


Artikel 93 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 IHKG § 9

(701-1)

In § 9 Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 93 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 93 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 82 2. DSAnpUG-EU Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
... Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt ...


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