Artikel 115 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 115 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


Artikel 115 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 AWV § 13, § 66

(7400-4-1)

In § 13 Absatz 5 sowie § 66 Absatz 5 der Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2016 (BAnz AT 23.12.2016 V1) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 115 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 115 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 14.07.2017 BAnz AT 17.07.2017 V1
Artikel 1 9. AWVÄndV
... 2865), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. April 2017 (BAnz AT 03.05.2017 V1) und Artikel 115 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 55 wird wie folgt ...


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