(8253-1-1)
Die
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse vom
13. August 1982 (BGBl. I S. 1149), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 11. Januar 2017 (BGBl. I S. 77) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Absatz 1 wird das Wort „schriftliche" gestrichen.
- 2.
- § 20 wird wie folgt gefasst:
„§ 20 Widerspruchsbescheid
Der Widerspruchsbescheid ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen, wobei die elektronische Namenswiedergabe genügt. Sofern der Widerspruchsbescheid nicht nach § 21 beanstandet wird, ist er zuzustellen."
- 3.
- In § 21 Absatz 1 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
V. v. 17.09.2019 BGBl. I S. 1397