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Artikel 7 - Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (AnwBerRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. Mai 2017 RDV § 1, § 2, § 3, § 7, § 8

Die Rechtsdienstleistungsverordnung vom 19. Juni 2008 (BGBl. I S. 1069), die durch Artikel 15 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird aufgehoben.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 12 Abs. 3 Satz 3" durch die Wörter „§ 12 Absatz 3 Satz 4" ersetzt.

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „des Patentanwaltsberufs, des Steuerberaterberufs oder eines vergleichbaren Berufs" durch die Wörter „eines Berufs, der den beantragten Teilbereich umfasst," ersetzt.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 2 Abs. 4 zur Ausübung des Patentanwaltsberufs, des Steuerberaterberufs oder eines vergleichbaren Berufs" durch die Wörter „§ 2 Absatz 4 zur Ausübung eines Berufs, der den beantragten Teilbereich umfasst" ersetzt.

b)
In Absatz 3 wird die Angabe „§ 12 Abs. 3 Satz 3" durch die Wörter „§ 12 Absatz 3 Satz 4" ersetzt und wird das Wort „zusätzlich" gestrichen.

4.
In § 7 Absatz 1 wird die Angabe „Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt.

5.
In § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 5 und 6 wird jeweils die Angabe „Abs. 2 Nr." durch die Wörter „Absatz 2 Satz 1 Nummer" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 AnwBerRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnwBerRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Eingangsformel PatAnwVVEVuaÄndV
... Nummer 7 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121) geändert worden ist, im Hinblick auf Artikel 7 Nummer 3 und 4 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, - des § 29 Absatz 5 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 9 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
... Rechtsdienstleistungsverordnung vom 19. Juni 2008 (BGBl. I S. 1069), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 2 Satz 2 ...