§ 38 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung


§ 38 hat 6 frühere Fassungen und wird in 44 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Mitteilungspflicht nach § 33 Absatz 1 und 2 gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 33 Absatz 1 Satz 1 genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent entsprechend für unmittelbare oder mittelbare Inhaber von Instrumenten, die

1.
dem Inhaber entweder

a)
bei Fälligkeit ein unbedingtes Recht auf Erwerb mit Stimmrechten verbundener und bereits ausgegebener Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, oder

b)
ein Ermessen in Bezug auf sein Recht auf Erwerb dieser Aktien

verleihen, oder

2.
sich auf Aktien im Sinne der Nummer 1 beziehen und eine vergleichbare wirtschaftliche Wirkung haben wie die in Nummer 1 genannten Instrumente, unabhängig davon, ob sie einen Anspruch auf physische Lieferung einräumen oder nicht.

2Die §§ 36 und 37 gelten entsprechend.

(2) Instrumente im Sinne des Absatzes 1 können insbesondere sein:

1.
übertragbare Wertpapiere,

2.
Optionen,

3.
Terminkontrakte,

4.
Swaps,

5.
Zinsausgleichsvereinbarungen und

6.
Differenzgeschäfte.

(3) 1Die Anzahl der für die Mitteilungspflicht nach Absatz 1 maßgeblichen Stimmrechte ist anhand der vollen nominalen Anzahl der dem Instrument zugrunde liegenden Aktien zu berechnen. 2Sieht das Instrument ausschließlich einen Barausgleich vor, ist die Anzahl der Stimmrechte abweichend von Satz 1 auf einer Delta-angepassten Basis zu berechnen, wobei die nominale Anzahl der zugrunde liegenden Aktien mit dem Delta des Instruments zu multiplizieren ist. 3Die Einzelheiten der Berechnung bestimmen sich nach den in Artikel 13 Absatz 1a der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 38) benannten technischen Regulierungsstandards. 4Bei Instrumenten, die sich auf einen Aktienkorb oder einen Index beziehen, bestimmt sich die Berechnung ebenfalls nach den technischen Regulierungsstandards gemäß Satz 2.

(4) 1Beziehen sich verschiedene der in Absatz 1 genannten Instrumente auf Aktien desselben Emittenten, sind die Stimmrechte aus diesen Aktien zusammenzurechnen. 2Erwerbspositionen dürfen nicht mit Veräußerungspositionen verrechnet werden.

(5) 1Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilung nach Absatz 1. 2Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen, soweit die Art und die Form der Mitteilung nach Absatz 1, insbesondere die Nutzung eines elektronischen Verfahrens, betroffen sind.


Text in der Fassung des Artikels 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) G. v. 23. Juni 2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446 m.W.v. 3. Januar 2018

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Frühere Fassungen von § 38 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 02.07.2016Artikel 1 Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
vom 30.06.2016 BGBl. I S. 1514
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2029
aktuell vorher 01.02.2012Artikel 1 Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
vom 05.04.2011 BGBl. I S. 538
aktuell vorher 01.03.2009Artikel 1 Risikobegrenzungsgesetz
vom 12.08.2008 BGBl. I S. 1666
aktuell vorher 20.01.2007Artikel 1 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
vom 05.01.2007 BGBl. I S. 10
aktuellvor 20.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 38 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 WpHG Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung (vom 03.01.2018)
... Ein Meldepflichtiger ist von den Meldepflichten nach § 33 Absatz 1 und 2, § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 befreit, wenn die Mitteilung von seinem Mutterunternehmen erfolgt oder, ...
§ 39 WpHG Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung (vom 03.01.2018)
... für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 33 und Instrumenten im Sinne des § 38 , wenn die Summe der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 zu ... im Sinne des § 38, wenn die Summe der nach § 33 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigenden Stimmrechte an demselben Emittenten die in § 33 Absatz 1 Satz 1 ...
§ 40 WpHG Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister (vom 01.08.2022)
... Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 oder nach entsprechenden Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der ...
§ 42 WpHG Nachweis mitgeteilter Beteiligungen (vom 03.01.2018)
... eine Mitteilung nach § 33 Absatz 1 oder 2, § 38 Absatz 1 oder § 39 Absatz 1 abgegeben hat, muß auf Verlangen der Bundesanstalt oder des ...
§ 44 WpHG Rechtsverlust (vom 03.01.2018)
... unterlassen wird. (2) Kommt der Meldepflichtige seinen Mitteilungspflichten nach § 38 Absatz 1 oder § 39 Absatz 1 nicht nach, so ist Absatz 1 auf Aktien desselben Emittenten anzuwenden, ...
§ 46 WpHG Befreiungen; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... Informationen über Umstände, die denen des § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 38 Absatz 1 Satz 1 , § 40 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 41 entsprechen und die nach den gleichwertigen ...
§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 33 Absatz 5, e) § 38 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 38 Absatz 5, oder § 39 Absatz 1, ... 5, e) § 38 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 38 Absatz 5 , oder § 39 Absatz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 39 Absatz ...
§ 137 WpHG Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes (vom 03.01.2018)
... Straftaten nach § 38 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung werden abweichend von § 2 Absatz 3 ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Stimmrechtsmitteilungsverordnung (StimmRMV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1723; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.06.2020 BGBl. I S. 1217
Sonstige
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 24.04.2020 BGBl. I S. 867
Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
Verordnung zur Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung
V. v. 02.06.2020 BGBl. I S. 1217
Vierte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
V. v. 19.10.2018 BGBl. I S. 1758
Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.07.2016 BGBl. I S. 1569
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 25.01.2018 BGBl. I S. 184
 
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Zitat in folgenden Normen

Stimmrechtsmitteilungsverordnung (StimmRMV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1723; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.06.2020 BGBl. I S. 1217
§ 1 StimmRMV Anwendungsbereich
... Verordnung ist anzuwenden auf eine Mitteilung nach § 33 Absatz 1 und 2, § 38 Absatz 1 oder § 39 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (Mitteilung) gegenüber der ...

Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV)
V. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 408; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
§ 4 TranspRLDV Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten (vom 03.01.2018)
... bestimmten Emittenten an einem Markt nicht mehr dauerhaft an, Aktien oder Instrumente im Sinne des § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes im Wege des Eigenhandels zu selbst gestellten Preisen zu kaufen oder zu verkaufen, ist er ...
§ 19 TranspRLDV Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vom 03.01.2018)
... ist hinsichtlich der vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen gehaltenen Instrumente im Sinne des § 38 Absatz 1 Satz 1 *) des Wertpapierhandelsgesetzes nicht erforderlich. (3) Der Bieter hat der ...

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... 1, des § 32f Absatz 8 Satz 1, des § 33 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2, des § 38 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 , des § 39 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2, des § 53 Absatz 4 Satz 1, des § ...

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 3822; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 23 WpÜG Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots (vom 01.01.2024)
... zustehenden und nach § 30 zuzurechnenden Stimmrechtsanteile und die Höhe der nach den §§ 38 und 39 des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilenden Stimmrechtsanteile sowie die sich aus den ihm ...

Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3376; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 12 WpAV Inhalt der Mitteilung (vom 03.01.2018)
... Für eine Mitteilung nach § 33 Absatz 1 und 2, § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ist das Formular der Anlage dieser Verordnung ...
§ 13 WpAV Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 03.01.2018)
... einzubeziehen in die Berechnung des Stimmrechtsanteils nach § 38 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes sind Instrumente im Sinne des § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, die sich ... nach § 38 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes sind Instrumente im Sinne des § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes , die sich auf eigene Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der ...
§ 14 WpAV Sprache der Mitteilungen (vom 30.10.2018)
... nach § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind in deutscher oder englischer ...
Anlage WpAV (zu § 12 Absatz 1) Stimmrechtsmitteilung (vom 30.10.2018)
...  (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) % % % % Summe % b.1. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum/ Laufzeit Stimmrechte  ... Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in % % % % Summe % b.2. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum/ Laufzeit Barausgleich  ...

WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV)
V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3116; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2017 BGBl. I S. 3810
§ 6 WpHGMaAnzV Zuverlässigkeit (vom 03.01.2018)
... einer Steuerhinterziehung oder aufgrund des § 119 des Wertpapierhandelsgesetzes oder des § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes in der bis zum 2. Januar 2018 geltenden Fassung rechtskräftig verurteilt worden ...

WpÜG-Angebotsverordnung
V. v. 27.12.2001 BGBl. I S. 4263; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 2 WpÜGAngebV Ergänzende Angaben der Angebotsunterlage (vom 07.10.2022)
... Stimmrechtsanteile getrennt für jeden Zurechnungstatbestand sowie die Höhe der nach den §§ 38 und 39 des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilenden Stimmrechtsanteile; 6. bei ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 AnlSVG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 25 werden die Wörter „und sonstigen Instrumenten" angefügt. b) Nach ... „und sonstigen Instrumenten" angefügt. b) Nach der Angabe zu § 25 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 25a Mitteilungspflichten beim ... für wesentliche Anlegerinformationen". 2. § 25 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ... Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes offenzulegen ist." 3. Nach § 25 wird folgender § 25a eingefügt: „§ 25a Mitteilungspflichten beim ... mittelbar Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente hält, welche nicht bereits von § 25 erfasst sind und die es ihrem Inhaber oder einem Dritten auf Grund ihrer Ausgestaltung ... 24 gilt entsprechend. Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach den §§ 21, 22 und 25 findet statt. (2) Die Höhe des mitzuteilenden Stimmrechtsanteils nach Absatz 1 ... 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach der Angabe „§ 25 Abs. 1 Satz 1" die Wörter „sowie § 25a Absatz 1 Satz 1" ... aa) In Nummer 2 Buchstabe f werden nach der Angabe „§ 25 Abs. 3," die Wörter „oder § 25a Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer ... 24 gilt entsprechend. Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach den §§ 21, 22 und 25 findet statt. (4e) Der Inlandsemittent hat die Informationen nach Absatz 4d ...
Artikel 2 AnlSVG Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
... Stimmrechtsanteile" die Wörter „und die Höhe der nach den §§ 25 und 25a des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilenden Stimmrechtsanteile" ...
Artikel 4 AnlSVG Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung
... die Wörter „sowie die Höhe der nach den §§ 25 und 25a des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilenden Stimmrechtsanteile" ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
Artikel 1 3. WpAIVÄndV
... geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 21 Absatz 1, 1a, § 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes" durch die Wörter „§ 33 ... 22. § 18 wird § 14 und die Wörter „§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a, § 25 Abs. 1 Satz 1 und § 25a Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes" werden durch die Wörter ...

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 1 1. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... die Wörter „Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014" ersetzt. 35. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Strafvorschriften (1) Mit ... Nr. 596/2014" ersetzt. 35. § 38 wird wie folgt gefasst: „ § 38 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe ... 3b bis 3d eingefügt: „(3b) Ordnungswidrig handelt, wer eine in § 38 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 bezeichnete Handlung leichtfertig begeht. (3c) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen ... „(2) Das Gericht teilt der Bundesanstalt in einem Verfahren, welches Straftaten nach § 38 betrifft, den Termin der Hauptverhandlung und die Entscheidung, mit der das Verfahren ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... 500 5.2 Befreiung von Veröffentlichungspflichten (§ 25 Abs. 4 WpHG) 500 5.3 Befreiung von der jährlichen ...

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EHUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... im elektronischen Bundesanzeiger; 9. Veröffentlichungen nach den §§ 15, 25 und 26 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den §§ 61 und 66 der ...

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung". f) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von ... f) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung".  ... S. 38) benannten technischen Regulierungsstandards." 12. Die §§ 24 bis 25a werden wie folgt gefasst: „§ 24 Mitteilung durch Mutterunternehmen; ... (1) Ein Meldepflichtiger ist von den Meldepflichten nach § 21 Absatz 1 und 1a, § 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1 befreit, wenn die Mitteilung von seinem Mutterunternehmen erfolgt ... die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilung nach Absatz 1. § 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung (1) ... für Inhaber von Stimmrechten im Sinne des § 21 und Instrumenten im Sinne des § 25 , wenn die Summe der nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 1a und § 25 Absatz 1 Satz 1 zu ... Sinne des § 25, wenn die Summe der nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 1a und § 25 Absatz 1 Satz 1 zu berücksichtigenden Stimmrechte an demselben Emittenten die in § 21 ... nicht." 15. In § 27 wird die Angabe „§ 21 Abs. 1, 1a oder § 25 Abs. 1" durch die Wörter „§ 21 Absatz 1, 1a, § 25 Absatz 1 oder § ... Abs. 1, 1a oder § 25 Abs. 1" durch die Wörter „§ 21 Absatz 1, 1a, § 25 Absatz 1 oder § 25a Absatz 1" ersetzt. 16. In § 27a Absatz 2 werden nach ... „(2) Kommt der Meldepflichtige seinen Mitteilungspflichten nach § 25 Absatz 1 oder § 25a Absatz 1 nicht nach, so ist Absatz 1 auf Aktien desselben Emittenten ... Der bisherige Buchstabe f wird Buchstabe g und wie folgt gefasst: „g) § 25 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Absatz 4, oder ... § 25 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Absatz 4, oder § 25a Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ... Maßgabe des § 21 mitzuteilen. Wer am 26. November 2015 Instrumente im Sinne des § 25 hält, die sich nach Maßgabe des § 25 Absatz 3 und 4 auf mindestens 5 Prozent der ... November 2015 Instrumente im Sinne des § 25 hält, die sich nach Maßgabe des § 25 Absatz 3 und 4 auf mindestens 5 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die ... der Herkunftsstaat ist, beziehen, hat dies bis zum 15. Januar 2016 nach Maßgabe des § 25 mitzuteilen. Wer eine der für § 25a geltenden Schwellen ausschließlich auf Grund ...
Artikel 11 TranspRLÄndRLUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... Inhalt der Mitteilung (1) Für eine Mitteilung nach § 21 Absatz 1, 1a, § 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ist das Formular der Anlage dieser ... „§ 17a Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes Nicht einzubeziehen in die Berechnung ... Nicht einzubeziehen in die Berechnung des Stimmrechtsanteils nach § 25 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes sind Instrumente im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 des ... nach § 25 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes sind Instrumente im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, die sich auf eigene Aktien eines Emittenten, ...

Risikobegrenzungsgesetz
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1666
Artikel 1 RisikoBegrG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 25 wird das Wort „sonstigen" gestrichen. b) Nach der Angabe zu § 27 wird ... des Stimmrechtsanteils des Dritten gilt Absatz 1 entsprechend." 3. § 25 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... eingefügt. bb) In Satz 5 werden nach der Angabe „im Sinne des § 25 " die Wörter „in der vor dem 1. März 2009 geltenden Fassung" ... an diesen Emittenten gerichtet hat; der Inhalt der Mitteilung richtet sich nach § 25 Abs. 1 in der vor dem 1. März 2009 geltenden Fassung, auch in Verbindung mit den §§ ... 22, einen mit Aktien verbundenen Stimmrechtsanteil sowie Finanzinstrumente im Sinne des § 25 hält, muss das Erreichen oder Überschreiten der für § 25 geltenden Schwellen, ... im Sinne des § 25 hält, muss das Erreichen oder Überschreiten der für § 25 geltenden Schwellen, die er am 1. März 2009 ausschließlich auf Grund der Änderung ... Schwellen, die er am 1. März 2009 ausschließlich auf Grund der Änderung des § 25 mit Wirkung vom 1. März 2009 durch Zusammenrechnung nach § 25 Abs. 1 Satz 3 erreicht ... Änderung des § 25 mit Wirkung vom 1. März 2009 durch Zusammenrechnung nach § 25 Abs. 1 Satz 3 erreicht oder überschreitet, nicht mitteilen. Eine solche Mitteilung ist erst ... mitteilen. Eine solche Mitteilung ist erst dann abzugeben, wenn erneut eine der für § 25 geltenden Schwellen erreicht, überschritten oder unterschritten wird. Mitteilungspflichten ... Schwellen erreicht, überschritten oder unterschritten wird. Mitteilungspflichten nach § 25 in der bis zum 1. März 2009 geltenden Fassung, die nicht, nicht richtig, nicht ... in der vorgeschriebenen Weise erfüllt wurden, sind unter Berücksichtigung von § 25 Abs. 1 Satz 3 zu erfüllen. (4c) Wer, auch unter Berücksichtigung des § ... unterschritten wird. Die Sätze 1 und 2 gelten für die Mitteilungspflicht nach § 25 entsprechend mit der Maßgabe, dass die für § 25 geltenden Schwellen ... die Mitteilungspflicht nach § 25 entsprechend mit der Maßgabe, dass die für § 25 geltenden Schwellen maßgebend sind."  ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister". f) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von ... f) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von sonstigen Finanzinstrumenten". g) Die Angabe ... mit denen Weisungen nach Absatz 2 Nr. 2 erteilt werden können." 13. § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von ... können." 13. § 25 wird wie folgt gefasst: „§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von sonstigen Finanzinstrumenten (1) Wer unmittelbar ... (1) Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a und § 25 Abs. 1 Satz 1 oder nach entsprechenden Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen ... durch ein Komma ersetzt, nach der Angabe „1 a" die Wörter „oder § 25 Abs. 1" eingefügt und die Wörter „der börsennotierten Gesellschaft" ... Informationen über Umstände, die denen des § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a, § 25 Abs. 1 Satz 1, § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 26a entsprechen und die nach den ... Nach Buchstabe e werden die folgenden Buchstaben angefügt: „f) § 25 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 3,  ... „f) § 25 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 3, g) § 26 Abs. 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ... einer Rechtsverordnung nach Absatz 2. Wer am 20. Januar 2007 Finanzinstrumente im Sinne des § 25 hält, muss dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ... an diesen Emittenten gerichtet hat; der Inhalt der Mitteilung richtet sich nach § 25 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 3. Erhält ein ...
Artikel 2 TUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... 1 des Wertpapierhandelsgesetzes getrennt anzugeben. (3) Die Mitteilung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes hat neben den Angaben des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 zu ... Sprache der Mitteilung Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a und § 25 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind schriftlich oder mittels Telefax in deutscher ...
Artikel 7 TUG Änderung des Investmentgesetzes
... und Übernahmegesetzes nicht anzuwenden. Für die Mitteilungspflichten nach § 25 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt Satz 3 entsprechend." b) Folgende Absätze ...

Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
V. v. 24.11.2017 BGBl. I S. 3810
Artikel 1 WpHGMaAnzVÄndV Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
... „einer anzeigepflichtigen" durch das Wort „der" und die Wörter „ § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes" durch die Wörter „§ 119 des ... durch die Wörter „§ 119 des Wertpapierhandelsgesetzes oder des § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes in der bis zum 2. Januar 2018 geltenden Fassung" ersetzt. ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
V. v. 19.10.2018 BGBl. I S. 1758
Artikel 1 4. WpAVÄndV
... 14 Sprache der Mitteilungen Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind in deutscher oder englischer ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 1 2. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
...  „§ 52 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 , 39". 2. § 1 Absatz 1 Nummer 6 wird wie folgt geändert: a) ... 2 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs." 8. § 38 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ... „§ 52 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 , 39 (1) Straftaten nach § 38 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden ... für Verstöße gegen die §§ 38, 39 (1) Straftaten nach § 38 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung werden abweichend von § 2 Absatz 3 ...
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
...  § 37 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung § 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung § ... § 137 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes § ... 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 und 2, § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1" ersetzt. 39. Der bisherige § 25 wird § 38 und ... 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1" ersetzt. 39. Der bisherige § 25 wird § 38 und Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 ... durch die Angabe „2" und die Angabe „§ 25" durch die Angabe „ § 38 " ersetzt. 41. Der bisherige § 26 wird § 40 und Absatz 1 wird wie folgt ... 25a Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe ... 1 oder § 25a Absatz 1" werden durch die Wörter „§ 33 Absatz 1 oder 2, § 38 Absatz 1 oder § 39 Absatz 1" ersetzt. 44. § 27a wird § 43 und wie folgt ... ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 25" durch die Angabe „ § 38 " und die Angabe „§ 25a" durch die Angabe „§ 39" ersetzt. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Investmentgesetz (InvG)
Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
§ 32 InvG Stimmrechtsausübung (vom 01.07.2011)


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