Das
Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch
Artikel 18 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und wird folgende Nummer 3 angefügt:
- „3.
- sekundierte Personen nach dem Sekundierungsgesetz."
- 2.
- § 166 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach Nummer 4a wird folgende Nummer 4b eingefügt:
- „4b.
- bei sekundierten Personen das Arbeitsentgelt und die Leistungen nach § 9 des Sekundierungsgesetzes; im Übrigen gilt Nummer 4 entsprechend,".
- b)
- Die bisherige Nummer 4b wird Nummer 4c.
- 3.
- In § 170 Absatz 1 Nummer 4 werden die Wörter „oder bei sonstigen im Ausland beschäftigten Personen" durch die Wörter „bei sekundierten Personen oder bei sonstigen im Ausland beschäftigten Personen" ersetzt.
- 4.
- In § 174 Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „und für die sonstigen im Ausland beschäftigten Personen" durch die Wörter „für sekundierte Personen oder für die sonstigen im Ausland beschäftigten Personen" ersetzt.
- 5.
- § 191 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- für Entwicklungshelfer, für Personen, die für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind, für sekundierte Personen oder für sonstige im Ausland beschäftigte Personen die antragstellenden Stellen."
In
§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch
Artikel 1b des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778) geändert worden ist, werden die Wörter „durch einen Sekundierungsvertrag" durch die Wörter „als Sekundierte" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das
Sekundierungsgesetz vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1974), das durch
Artikel 16 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854), geändert worden ist, außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Juli 2017.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Auswärtigen
Sigmar Gabriel